Postspedition Lauenau
Die Postversorgung des Fleckens Lauenau von der Botenpost bis zum Reichspostablösestempel
Rundteil des Fleckens Lauenau/Deister (handkolorierte Postkarte 1906)
Gliederung
- Periode: bis 1837. Lauenau bis zur Einrichtung einer Postexpedition
- Periode: 1837 bis 1866. Lauenau im Königreich Hannover bis zur Annektierung durch das Königreich Preußen (1866).
- Periode: 1866 bis 1871. Lauenau in der Provinz Hannover im Königreich Preußen.
- Periode: 1871 bis 1875. Lauenau in der Provinz Hannover im Deutschen Kaiserreich bis zur Einführung des Reichpostnormstempels 1875.
1. Periode: bis 1837. Lauenau bis zur Einrichtung einer Postexpedition
Politische Ausgangssituation bis 1641
Um 1193 ließ der Herzog Heinrich der Löwe die Burg Lauenau als oberste Gerichtsstätte („Lowenow“, d.h. Gerichtsstätte an der Aue) für alle Orte des Sünteltals erbauen. Diese Burg war nicht nur Gerichtsstätte, sondern sicherte auch die Hoheitsrechte der Welfen. Um 1300 begann eine Reihe von Verpfändungen von Burg und Vogtei an verschiedene Adelsgeschlechter. 1331 überließen die Welfen den Grafen von Schaumburg Burg und Vogtei als Pfandlehen. Damit stabilisierte sich das Machtgebiet der Schaumburger Grafen im Sünteltal. Zwischen 1364 und 1512 dehnte sich der Machtbereich der Schaumburger Grafen im gesamten Auetal bis einschließlich Münder aus. Besondere Bedeutung für den Flecken Lauenau mit seinem Amtsbereich hat die Familie von Münchhausen. Im Besitz dieser Familie waren Güter und Höfe in Lauenau und Umgebung. Das Amt Lauenau wurde 1588 an Hilmar v. Münchhausen verpfändet. 1569 ging das Pfandrecht an Börries von Münchhausen über. Er wurde DROST (Amtmann) von Lauenau. Seine Söhne und Enkel behielten als Drosten das Schloss und das Amt Lauenau bis 1619, dem Beginn des 30-jährigen Krieges in der Schaumburger Region. Das Ende dieser Periode war gekennzeichnet von den Einflüssen des Dreißigjährigen Krieges und den Tod des letzten Schaumburger Grafen, Otto V., der 1641 kinderlos starb. Mit Otto V. starben die Schaumburger Grafen in Erfolge aus. Nach Erbfolgestreitigkeiten und Teilung der alten Grafschaft Schaumburg (in Schaumburg-Lippe und der hessischen Grafschaft Schaumburg) fiel das Amt Lauenau wieder an das Herzogtum Braunschweig Lüneburg (den Welfen) zurück.Botendienste
In dieser Zeit war der Postverkehr, besser Kanzleibotendienst oder private Boten, unorganisiert und nur sporadisch. Er umfasste im Wesentlichen den Informationsfluss des Amtes Lauenau in die Grafschaft Schaumburg, den Schriftverkehr des Klerus und die Kommunikation der Feudalherren.Briefe
Die Briefe dieser Zeit waren gefaltete Papierbögen, die durch ein Siegel, meist Papiersiegel, verschlossen wurden.Anmerkung: Liborius (Börries) von Münchhausen * 1588 † 1646. Herr auf Lauenau, Droste (Amtmann) zu Lauenau (ab 1627 als Oberhauptmann bezeichnet). 8 15.10.1615 Hedwig Elisabeth von Ditfurth (*1598 † nach 1647).
Botendienste
BotenlohnrechnungPolitische Situation 1641 bis 1810
Durch das welfische Erbrecht, nach dem jeder Sohn einen Teil des Landes seines Vaters erbte, zersplitterte sich das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg in mehrere zum Teil unbedeutende Kleinstaaten. Die drei bedeutendsten Teile waren Calenberg (Region Hannover-Göttingen, zu der auch Lauenau gehörte), Celle (Region Celle bis Stade) und Braunschweig (Region um Braunschweig mit Teilen des Harzes). Ende des 17. Jahrhunderts führte Herzog Ernst August von Caleberg ein neues Erbrecht ein, das nur dem ältesten Sohn die Herrschaftsansprüche überließ. Durch Heirat von Cousin und Cousine wurde das Herzogtum Calenberg-Celle hergestellt. Wegen seiner Bedeutung in Norddeutschland erhob der deutsche Kaiser es zum Fürstentum.Der Siebenjährige Krieg, in dem hannoversche Truppen an der Seite Preußens kämpften, bürdete der Region immer neue Lasten auf.
Anfang des 19. Jahrhunderts kam es durch den Kampf um die Vorherrschaft in Mitteleuropa zwischen Frankreich und Preußen mit seinen Verbündeten zur Besetzung Lauenaus durch Preußen (März 1801 und Februar 1806) und Frankreich (Juni 1803 bis Ende 1805 und 26. Oktober 1806).
Nach der Niederlage von Preußen 1806 wurde das Königreich Westphalen mit dem Sitz in Kassel unter Napoleons Bruder Jerome gegründet. Das Fürstentum Calenberg-Celle blieb zunächst unberührt.
Erst mit der Verstärkung der Kontinentalsperre gegen England und der damit verbundenen Ausweitung des Kaiserreichs Frankreich bis zu einer Linie nördlich Minden-Lauenburg wurde das Fürstentum Calenberg-Celle im Januar 1810 aufgelöst und dem Königreich Westphalen zugeschlagen.
Botendienste
Auch in dieser Zeit blieb der Postverkehr nur sporadisch. Es gab Botenbriefe zwischen dem Flecken Lauenau und Münder, den Schriftverkehr des Klerus und die Kommunikation zwischen den Feudalherren.Briefe
Die Briefe dieser Zeit waren gefaltete Papierbogen, die durch ein Siegel, meist Papiersiegel, verschlossen wurden.Kanzleibotenpost
Kanzleibotenbriefe
Kurfürstlich Hannoversche Post im Raume Lauenau
Kurfürstlich Hannoversche Post
Politische Situation 1810 bis 1813 (Lauenau in der Zeit des Königreichs Westphalen)
Im Januar 1810 wurde das Fürstentum Hannover (Calenberg-Celle) dem Königreich Westphalen einverleibt. Das Königreich Westphalen stand unter der Regentschaft von Napoleons Bruder Jerome („König Lustig“), der von Kassel aus regierte. - Diese neuen Landesteile wurden durch Dekret vom 19. Juli 1810 in drei Departments (Department Niederelbe, Norddepartment und Department Aller) eingeteilt. Das Department Aller teilte sich in die Distrikte Hannover, Celle und Nienburg auf. Die Distrikte teilten sich in Cantone. Lauenau war im Canton Springe dem Distrikt Hannover zugeordnet.Die Verwaltung des Cantons Springe wurde von Cantonsmaire (hier: Bock von Wülfingen zu Bockenrode) geleitet. Der Flecken Lauenau stand unter der Verwaltung des Commune-Maires Bornemann.
Boten- und Postdienste
Das Königreich Westphalen hatte ein gut funktionierendes Postsystem nach französischem Vorbild. Die Grundlagen dieses Postsystems lassen sich bis in die heutige Zeit nachweisen. Zum Beispiel wurde die flächendeckende Einführung von Ortsaufgabestempeln zur Ortsaufgabe eingeführt. Zur Kennzeichnung der Teilnahme am Portofreiheitssystem standen den Beamten sogenannte Franchise-Stempel zur Verfügung, die auf den Briefen abgeschlagen wurden.Der Flecken Lauenau hatte keine eigene Poststation.
Briefe
Die Briefe dieser Zeit waren gefaltete Papierbogen, die durch ein Siegel, meist Papiersiegel, verschlossen wurden.Anmerkung: N. Zeuner war von 1803 bis 1811 Rektor in Lauenau. Ab 1812 weißt der Heimatforscher Scheffler Carl Friedrich als sein Nachfolger aus. – Offensichtlich hatte der Brief an die Schulaufsichtsbehörde zunächst Erfolg. – Im Gegensatz steht dazu der Bewerbungsbrief Zeuners vom 9. Oktober 1814, wo er sich auf eine Rektorenstelle in Siedenburg bewirbt (Rahmen 2 Blatt 3) und als Rektor August Friedrich Zeuner unterschreibt.
Postversorgung 1813 bis 1837 bis zur Einrichtung einer Postexpedition in Lauenau
Politische Situation
Die französische Besetzung endete 1813 nach dem Sieg der Hannoveraner an der Görde am 16. September 1813. Lauenau wird wieder Amt mit Amtsbereich. Durch die Ergebnisse des Wiener Kongresses (1815) erhielt das Fürstentum Hannover beträchtliche Gebietsgewinne (Emsland, Ostfriesland, u.a.) zugesprochen und wurde sogar zum Königreich erhoben. Der König von Hannover durfte sich wegen der Personalunion „König von Hannover von Großbritannien und Irland“ nennen.1837 endete die Personalunion und Ernst August, Duke of Cumberland, ein Bruder des verstorbenen Königs, bestieg den hannöverschen Thron.
Post- und Botendienste
Im Fürstentum Hannover wurde die Organisationsstruktur des westphälischen (französischen) Postwesens übernommen. Der flächendeckende Ausbau von Poststationen erreichte 1837 auch Lauenau, wo am 1. Juli eine Postexpedition errichtet wurde. Diese Postexpedition unterstand dem Postamt Hameln.Briefe
Die Briefe dieser Zeit waren gefaltete Papierbogen, die durch ein Siegel, meist Papiersiegel, verschlossen wurden. Vereinzelnd wurden auch gesonderte Umschläge verwendet, in die der geschriebene Bogen eingelegt waren. („Jeder Brief, der nicht aus einem einfachen Bogen besteht, also im Couvert ist, zahlt doppelt“ (Cr. 98, v. 22. August 1836)).Grundlage der Gebührenermittlung: Taxverordnung für Inland Tarife vom 1. April 1814 (Circular II vom 18. März 1814, in der Gesetzesverordnung GV Seite 293 ff.).
Postversorgung 1813 bis 1837 bis zur Einrichtung einer Postexpedition in Lauenau
2. Periode: 1837 bis 1866. Lauenau im Königreich Hannover bis zur Annektierung durch das Königreich Preußen (1866).
Im Circular 103 der Königlich Hannoverschen Postverwaltung vom 24. Juni 1837 wird bekannt gegeben, dass ab 1. Juli 1837 in Lauenau eine Postspedition errichtet wird.1 | L 1 | 34 * 3,5 | 1837 – (1859) | schwarz blau |
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Inland: | 1 Thaler = 24 Gutegroschen = 288 (gute) Pfennige (gültig bis 31. September 1858) |
1 Pfund = 32 Loth = 128 Quentchen (Hannoversches Landesgewicht bis 24. November 1854) | |
1 Hannoversches Loth = 14,61 Gramm; 1 1/8 Hannoversches Loth = 1 Zolloth = 16,44 Gramm |
Grundlage der Gebührenberechnung für die Briefbeförderung war die „Taxordnung vom 7. Juni 1834 mit Gültigkeit zum 1. Juli 1834“ (GV S. 63-78/1). In ihr sind 11 Entfernungszonen und 7 Gewichtsstufen, die Brieftaxen, festgelegt.
Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“. Apelern hatte keine eigene Poststation. Die nächste Poststation in der Grafschaft Schaumburg war eine TuT-Station in Rodenberg. Aus Kostengründen wurde der Brief in Lauenau aufgegeben und mit dem Inlandporto des Königreich Hannovers taxiert.
Strecke Lauenau – Münder
Beispiel: Gewichtsprogression
Keine Gewichtsprogression (bis ¾ Loth) 1-facher Portosatz
2. Stufe Gewichtsprogression (über 1 bis Loth 1½ Loth) 2-facher Portosatz
Strecke Lauenau – Münder
Beispiel: Gewichtsprogression
2. Stufe Gewichtsprogression (über 1 bis Loth 1½ Loth) 2-facher Portosatz
5. Stufe Gewichtsprogression (über 2½ bis Loth 3 Loth) 3½-facher Portosatz
„Päckerei-Sendung“
Die Taxe berechnet sich: „7/8 Loth“ wiegt der Adressbrief, davon sind ¾ Loth frei. Das überschießende Gewicht (7/8 Loth minus ¾ Loth = 1/8 Loth) liegt in 1. Gewichtsstufe (bis 3/4 Loth). Der 1-fache Portosatz muss entrichtet werden. Bei der 2. Enfernungsstufe (über 2 Meilen bis 4 Meilen) ergibt sich als Taxe für den Adress-Brief (9 Pfennig X 1-facher Portosatz =) 9 Pfennige.
Für Pakete mit Wertangabe kommt die Geld-Taxe nur zur Anwendung, wenn die Päckerei-Taxe mehr beträgt. Das Paket fällt unter die Handpaket-Taxe bis 2 Pfund Gewicht (= 64 Loth) (hier ist die Rolle mit 16 Loth ausgewogen) und wird taxiert mit dem 2-fachen Portosatz. Die Taxe für das Paket berechnet sich (9 Pfennig X 2-facher Portosatz =) 18 Pfennig Gebühr. Bei Fahrpostsendungen mit Wertangabe ist ein Aufgabeschein auszustellen, für dessen Bearbeitung ein „Scheingeld“ von 6 Pfennig (= ½ Gutegroschen) einzuziehen ist.
Die Gesamttaxe ergibt sich für den Empfänger somit:
9 Pfennig für den Adress-Brief, 18 Pfennig für das Paket plus 6 Pfennig „Scheingeld“ = 33 Pfennig Gesamtgebühr (= 2 Gutegroschen 9 Pfennig). (Taxordnung von 1834).
Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich nebengesetztem Datum „20 / 3“.
Rückseite: Distributionsstempel Hannover K 1 „20 / März“ (Ø 19 mm).
Postvorschuss-Brief
Die Gebühr berechnet sich: „2 ¼ Loth“ wiegt der Postvorschuss-Brief. Der Postvorschuss beträgt „4 ggr.“ (= 4 Gutegroschen) handschriftlich vom Absender vermerkt. Die Procura-Gebühr beträgt bis 10 Thaler 6 Pfennig. Handschriftlich vom Postbeamten ausgewiesen „p. c. ½ ggr.“ (p.c. = Procuragebühr; 6 Pfennig = ½ Gutegroschen). Daraus ergeben sich „Ausl. 4 ½ ggr.“ (= Auslagen des Postbeamten 4 ½ Gutegroschen), handschriftlich auf dem Brief vermerkt.
Die Gesamttaxe ergibt sich für den Empfänger:
9 Pfennig für den Postvorschuss-Brief, 54 Pfennig (4 ggr. 6 Pfennig) für den Postvorschuss, plus 6 Pfennig „Scheingeld“ = 69 Pfennig Gesamtgebühr (= 5 Gutegroschen 9 Pfennig). (Taxordnung von 1834).
Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich nebengesetztem Datum „20 / 3“.
Rückseite: Distributionsstempel Hannover K 1 „20 / März“ (Ø 19 mm).
Stempel der Landboten-Posten
Zum Bestellbezirk des Postamts Hannover gehörten zahlreiche ländliche Ortschaften, deren Postversorgung durch Landbriefträger sichergestellt wurde. Lauenau lag an einer Landbriefträger-Route. Postsendungen, die durch Landbriefträger bestellt wurden, erhielten auf der Adressenseite zusätzlich neben dem Ortsaufgabestempel einen Einkreisstempel mit der Bezeichnung K1 „LANDBOTE“ mit Tag, Monat und Tageszeitangabe – in abgekürzter Form M bzw. N -.Geänderte inländischen Posttaxe im Königreich Hannover (9. August 1850)
Mit dem „Gesetz, die Posttaxe betreffend“ vom 9. August 1850 (GV S. 139 ff), kommt es zu einer neuen Gebührengestaltung, die durch die Aufhebung der bisherigen Entfernungszonen im Inland und durch eine Reduzierung der Gewichtsstufen gekennzeichnet ist.Diese Tarifvereinbarung war für die Königlich Hannöversche Post ein vorweggenommenes Ergebnis der Verhandlungen über den Beitritt zum DÖPV (Deutsch-Österreichischen-Postverein). (Hannover trat nach längeren Verhandlungen zum 1. Juni 1851 bei.)
Gebührenordnung (Inland)
Standardbrief ohne Entfernungsbegrenzung innerhalb des Königreichs Hannover
Einführung einer neuen inländischen Posttaxe im Königreich Hannover (9. August 1850)
1. Gewichtsstufe
2. Gewichtsstufe
Einführung von Franco-Marken
Am 30. November 1850 kam es im Königreich Hannover zur Ausgabe von Franco-Marken zu 1 Gutegroschen. Grundlage dieser Ausgabe war das Post-Taxgesetz vom 9. August 1850. Mit diesen Marken konnten Briefe frankiert werden, die exklusiv 1 1/8 Loth (exclusiv = 1 Zolloth) ohne Entfernungsbegrenzung innerhalb des Königreichs Hannover versendet werden sollten. Die Freimarke zeigt ein gemustertes Wertschild zwischen zwei Bändern, darüber das Staatswappen von Hannover (unter dem Wappen die Devise König Ernst Augusts: "Suscipere et finire" -, "Eine Sache beginnen und zu Ende führen".)Königlich Hannöversche Postspedition Lauenau | |||||
1 | L 1 | 34 * 3,5 | 1837 – (1859) | schwarz blau |
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1. Gewichtsstufe
1. Gewichtsstufe
2. Gewichtsstufe
2. Gewichtsstufe
Doppelkreisstempel
Die Doppelkreisstempel sind für das Königreich Hannover die gängigen Ortsaufgabestempel während der Markenzeit.In Lauenau kann dieser Stempeltyp ab Anfang 1852 (hier 5. Februar 1852) nachgewiesen werden.
Diese hannöversche Grundform erschien erstmalig (lt. v. Lenthe „Hannover – Postanstalten und Poststempel“, 1971, Seite 36) in der 2. Hälfte 1849. Diese Form stellt die meistverwendete Stempelform dar. Man verwendete zunächst Antiquaschrift, bei späteren Stempeln wurden Groteskversalien verwendet.
Blaue Stempelfarbe (Doppelkreisstempel)
Mit dem Circular vom 23. April 1852 wurde blaue Stempelfarbe für alle Ortsaufgabestempel angeordnet ( v. Lenthe „Hannover – Postanstalten und Poststempel“, 1971, Seite 38). Diese Bestimmung galt für alle verwendeten Stempelarten ( L 1, DKr., Distributionsstempel und Landbotenstempel auch im Administrationsbereich).Königlich Hannöversche Postspedition Lauenau | |||||
2 | DKr | Ø 28 mm | 1852 – (1876) | schwarz blau |
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Frühe Verwendung des Doppelkreisstempels (hier 5. Februar 1852)
Doppelkreisstempel
Blaue Stempelfarbe (Doppelkreisstempel)
Portopflichtige Dienstsachen
Die Portofreiheit für Kommunalbehörden bestand im Königreich Hannover nicht durchgängig. Mit der Gebührenregelung vom 9. August 1850 wurde diese zunächst gewährt, jedoch am 5. Oktober 1850 wieder aufgehoben.Stempel der Landboten-Posten (blaue Stempelfarbe)
Zum Bestellbezirk des Postamts Hannover gehörten zahlreiche ländliche Ortschaften, deren Postversorgung durch Landbriefträger sichergestellt wurde. Lauenau lag an einer Landbriefträger-Route. Postsendungen, die durch Landbriefträger bestellt wurden, erhielten auf der Adressenseite zusätzlich neben dem Ortsaufgabestempel einen Einkreisstempel mit der Bezeichnung K1 „LANDBOTE“ mit Tag, Monat und Tageszeitangabe – M bzw. N -.Beitritt des Königreichs Hannover zum Deutsch-Österreichischen Postverein (1. Juni 1851)
Mit dem Circular 209 vom 20. Mai 1851 wird bekannt gegeben, dass der Anschluss des Königreichs Hannover zum Deutsch-Österreichischen Postverein mit Wirkung zum 1. Juni 1851 erfolgt.Gebührenordnung
Markenausgaben aus Anlass des Beitritts zum DÖPV
Nach dem Beitritt zum DÖPV war es auch möglich Briefe die außerhalb des Königreichs Hannovers ins Gebiet des DÖPV versendet werden sollten mit Freimarken zu frankieren. Es kam zur Ausgabe von Marken zu 1/30 Thaler (schwarz a. lachsfarben) = 1 Silbergroschen; 1/15 Thaler (schwarz a. graublau) = 2 Silbergroschen und 1/10 Thaler (schwarz a. gelb) = 3 Silbergroschen (jeweils mit doppelter Wertangabe).Inlandsgebühr für Briefe in der Zeit des DÖPV (bis 31. September 1858) - Fälschungssicherung
Statt die Fälschungssicherung über Wasserzeichen zu realisieren wurden alle Ausgabe für die Inland- und Auslandverwendung mit einem Netzmuster bedruckt. Das betraf die drei in Hannover verfügten Markengattungen: Drucksachenmarke zu 3 Gutepfennig; die Inlandsmarke zu 1 Gutegroschen und die drei Auslandsmarken zu 1/30 ; 1/15 und 1/10 Thaler.Währungsreform vom 1. Oktober 1858
Am 1. Oktober 1858 trat das Gesetz über die Währungsänderung in Kraft. Da die Freimarken in der neuen Groschenwährung noch nicht fertiggestellt waren, durften auch die Postvereinsmarken für Inlandssendungen verwendet werden. Nicht mehr zur Verfügung stand hingegen die Netzmarke zu einem Gutegroschen, die am 30. September 1858 eingezogen wurde. (Ausnahme: Exemplare, die sich in Kundenhänden befanden, durften genutzt werden.)Gebührenordnung
Mit der Währungsreform ging auch eine Anpassung der internen Gebührenordnung für das Königreich Hannover einher.Briefe bis 1 Loth (ex.) Gewicht waren mit 1 Groschen Gebühr belegt (unfrankierte Briefe 1 ½ Groschen). Die Gewichtsprogression sah bis 2 Loth (ex.) den 2-fachen, bis 3 Loth (ex.) den 3-fachen Betrag vor. Jedes weitere Loth wurde mit dem einfachen Briefporto taxiert.
Freimarkenausgabe
Anfang Februar 1859 kamen die Freimarken (Circular Nr. 23 vom 03. Februar 1859) der neuen Währung zur Ausgabe. Zunächst eine 3 Pfennig / 1/3 Freimarke (Rottöne) und dann eine Freimarkenserien zu 1 Groschen (Rottöne); 2 Groschen (Blautöne) und 3 Groschen (Gelborangetöne). Diese Marken zeigten das Kopfbild von Georg V. (1819 – 1878).Die Verwendung dieser Marken waren sowohl für den Inlandgebrauch, als auch für die Verwendung in das Ausland vorgesehen.
Inlandsbrief (Standard)
Die einheitliche Inlandsgebühr für Standard-Briefe ohne Entfernungsprogression erleichterte die Abwicklung der Postsendungen erheblich und war richtungsweisend für die Postabwicklung.Inlandsbrief (Standard)
Auslandsbrief im Bereich des DÖVP: 2. Entfernungsstufe
Inlandsbrief (Standard)
Der Prägedruck der Wertstempel bei den Ganzsachen war zunächst auf der linken Seite. Bei der Ausgabe von 1861 wurde dieser rechts eingeprägt. Die Ausgabe 1863 zeigt den Wertstempel wieder links.Auslandbriefe im Bereich des DÖPV
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin war Mitglied des DÖPV (GV S. 95 – vom 27. Mai 1851) Eintritt am 1. Januar 1851.Gebrochenes Siegel – postseitig verschlossen
Fahrpost: Aufgabe-Schein
Form „No 65“ der Königlichen Post Administration“ als Aufgabe-Schein zur Beleg für die Einlieferung von Postgut. Zur Ortsangabe diente der L 1 „LAUENAU“ aus der vorphilatelistischen Zeit. Unterschrift des Postexpedienten Schmidt aus Lauenau.Rechts: Aufgabeschein über die Einlieferung eines Briefes nebst einer Rolle nach Münder. Der Schein ist mit 2 Groschen 5 Pfennig Gebühr bewertet. Die Fahrpostgebühr (Päckereitaxe) betrug bei einer Entfernung bis zu 8 Meilen 2 Groschen , für die Ausstellung des Aufgabeschein war eine Gebühr von 5 Pfennig zu zahlen (GV S. 287 vom 4. September 1858). (Beachte: Währungsreform vom 1. Oktober 1858 !!).
Fahrpost: „Couvertsendung“ / Wertbrief
Generell wurden Geldbriefe nicht mit Aufgabezettel versehen. Es gab jedoch eine kurzfristige Ausnahme im Königreich Hannover. Im § 12 des Circular Nr. 26 vom 9. Juni 1859 wurde die normale Verwendung von großformatigen Aufgabezetteln auf alle Fahrpostsendungen ausgedehnt, auch auf die sogenannten „Couvertsendungen“. Das führte im praktischen Postbetrieb zu Unklarheiten und Verwechselungen, weshalb mit dem Circular 31 vom 27. Februar 1860 besondere, gummierte Aufgabezettel in kleinformatigem Schwarzdruck eingeführt wurden.Fahrpost: Briefe (portofreie Dienstsache; „Päckerei-Sendung“)
Portofreie Dienstsache
„Päckerei-Sendung“
III. Periode: 1866 bis 1871
Lauenau in der Provinz Hannover im Königreich Preußen
a) Königlich Preußische Post (1866 – 1867)
Politische Situation
Im Verlauf des Kampfes zwischen Preußen und Österreich um die Vorherrschaft in Deutschland kam es zu einer kriegerischen Auseinandersetzung zwischen dem Königreich Hannover und dem Königreich Preußen. In der Nacht zum 16. Juni 1866 marschierten preußische Truppen von Holstein und Minden aus in das Königreich Hannover ein. Zwischen dem 27. und 29. Juni kam es zu einer Entscheidungsschlacht zwischen den hannoverschen Truppen und dem preußischem Aufgebot bei Langensalza in Thüringen. Die hannoverschen Truppen kapitulierten. Am 3. Juli 1866 wurde der „Deutsche Krieg“ in der Schlacht von Königgrätz in Böhmen zugunsten Preußens entschieden. Das Königreich Hannover wurde durch das Gesetz vom 20. September 1866 mit Wirkung zum 3. Oktober 1866 durch Preußen annektiert und hörte damit auf zu existieren.Postsystem
Gegen Ende 1866 zeichnete sich die Integration des hannoverschen Postsystems in die preußische Administration immer deutlicher ab. Ab 1. Januar 1867 wurde die preußische Oberpostdirektion Hannover gegründet, die für die Preußische Provinz Hannover zuständig wurde.Gebührenordnung
Die hannoversche Gebührenordnung blieb auch unter Preußischer Administration im Wesentlichen erhalten. Insbesondere der hannoversche Inlandtarif, der lediglich eine Gewichsprogression hatte und nicht nach Entfernung gegliedert war, galt weiter. Im Verkehr mit den „altpreußischen Bereichen“ galten weiterhin die nach Gewicht und Entfernung gestaffelten Gebührentarife des DÖPV.Freimarken
Ab 1. Oktober 1866 wurden preußische Marken an den Postschaltern verkauft. Verwendet wurden die Ausgaben der Pfennig- und Silbergroschenserien der Ausgaben 1861, 1865 und 1866. Die Marken waren im Trennbereich durchstochen. In Lauenau wurden die Marken fast generell einseitig durch Scherentrennung voneinander getrennt. Dieses Trennverfahren in Lauenau lässt sich bis zu den verwendeten Groschenmarken nachweisen.Standardbrief („Inlandporto“)
Lauenau in der Provinz Hannover im Königreich Preußen
b) Post im Norddeutschen Bund (1868 – 1871)
Politische Situation und ihre postgeschichtliche Auswirkung
Nachdem Preußen in der Schlacht von Königgrätz den „Deutschen Krieg“ zu seinen Gunsten entschieden hatte, schloss sich das Königreich mit 17 deutschen Staaten und Hansestädten am 18. August 1866 durch Staatsverträge zum Norddeutschen Bund zusammen. Nach Inkrafttreten der Verfassung des Norddeutschen Bundes wurde die Verwaltung des Postwesens dem Genralpostamt in Berlin übertragen. Der Zuständigkeitsbereich wurde als „Norddeutsches Postgebiet“ oder „Norddeutscher Postbezirk“ bezeichnet. Das „Gesetz über das Postwesen des Norddeutschen Bundes“ vom 2. November 1867 und das „Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Norddeutschen Bundes“ vom 4. November 1867 traten am 1. Januar 1868 in Kraft. Auch durch die Gründung des Deutschen Reiches – 1871 – änderte sich die Zuständigkeit der Norddeutschen Post nicht. In der Reichsverfassung wurden Baden, Bayern und Württemberg Sonderrechte zugestanden, unter anderem eine eigene Postverwaltung mit eigenen Postwertzeichen.Gebührenordnung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Posttaxen am 1. Januar 1868 sind im gesamten Norddeutschen Postgebiet einheitliche Postgebühren eingeführt worden. Die Tarife wurden in Silbergroschen festgesetzt. Wesentliche Neuerung war die einheitliche Gebühr ohne Entfernungsprogression innerhalb des Norddeutschen Bundes für „Standard“-Briefe bis 1 Loth (15 g bei Auslandssendungen; 16 2/3 g bei Inlandssendungen ) von einen Groschen und bis 250 g von zwei Groschen.Ortsaufgabestempel
Königlich Preußische Postspedition Lauenau in der Provinz Hannover im Norddeutschen Bund | |||||
NV Preußen | DKr | Ø 28 mm | 1852 – (1876) | schwarz blau |
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Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ (blaue Stempelfarbe)
1852 hatte das Hannoversche General-Postdirectorium die blaue Stempelfarbe mit dem Circular vom 23. April 1852 eingeführt. Die in Preußen vorgeschriebene Stempelfarbe war schwarz. Der Wechsel der Stempelfarbe nach Übernahme des Königreich Hannovers durch Preußen erfolgte uneinheitlich. Die Umsetzung der Verordnung war einerseits durch die Farbvorräte der einzelnen Postämter aber sicher auch von der Identifizierung der Postbeamten mit Preußen beeinflusst. In der Provinz Hannover gab es Postanstalten, die schon zu Beginn der preußischen Zeit die Farbe wechselten, andere Stempelten mit blauer Farbe bis zur Ausgabe der ersten Freimarken des Deutschen Reiches. In Lauenau lässt sich die Verwendung blauer Stempelfarbe bis 1868 nachweisen.Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ (blaue Stempelfarbe)
Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ (schwarze Stempelfarbe)
Ab 1869 lässt sich in Lauenau für den DKr.-Stempel „LAUENAU“ die Verwendung von schwarzer Stempelfarbe nachweisen.Standardbrief bis 1 Loth
Standard“-Briefe bis 1 Loth (15 g bei Auslandssendungen; 16 2/3 g bei Inlandsendungen) kosteten 1 Groschen Gebühr („Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Norddeutschen Bundes“ vom 4. November 1867).Aufbrauchausgabe als Wertbrief
Um die eingezogenen Bestände an Ganzsachenumschlägen der Mitgliedstaaten des Norddeutschen Bundes aufzubrauchen, wurden die alten Wertstempel mit durchstochenen Marken des Norddeutschen Bundes überklebt.Standardbrief über 1 Loth bis 250 g (Gewichtsprogression)
Briefe über 1 Loth (15 g bei Auslandssendungen; 16 2/3 g bei Inlandssendungen ) bis 250 g kosteten 2 Groschen Gebühr („Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Norddeutschen Bundes“ vom 4. November 1867).IV. Periode: 1871 bis 1975
Lauenau in der Provinz Hannover des Königreich Preußen im Deutschen Kaiserreich bis zur Einführung des Reichspostnormstempels 1875.
Politische Situation und die postgeschichtliche Auswirkung
Am 4. Mai 1871 trat die Deutsche Reichsverfassung vom 16. April 1871 in Kraft. Das Deutsche Reichspostgebiet ist deckungsgleich mit dem Gebiet des Norddeutschen Postbezirks.Briefe
Die Briefe dieser Zeit waren gefaltete Papierbogen, zunehmend wurden Couverts verwendet.Gebührenordnung
Die Postordnung vom 1. Januar 1868 über die Posttaxen aus der Zeit der Norddeutschen Bundespost blieb auch unter der Reichpost bis zum 31. Dezember 1874 gültig. Mit der Währungsreform am 1. Januar 1875 wurden neue Gebühren fällig. So kostete ein Brief bis einschließlich 15 g Gewicht 10 Pfennig, ein Brief über 15 g bis 250 g 20 Pfennig.Ortsaufgabestempel
Auf den Ausgaben der Freimarken in Lauenau wurde zunächst noch der Stempel des Königreichs Hannover nachverwendet, bis es um 1876 zum Einsatz eines Reichpost-Normstempel kam.Königlich Preußische Postspedition Lauenau in der Provinz Hannover im Deutschen Reich | |||||
NV DR | DKr | Ø 28 mm | 1852 – (1876) | schwarz | |
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RP 1 | Ekr4z | Ø 26 mm | (1876) – (1891) | schwarz |
Freimarken der Deutschen Reichspost für den Reichspostbezirk
Die ersten Freimarken im Bereich der Talerwährung wurden in den Stufen ¼ Gr., 1/3 Gr., ½ Gr., 1 Gr., 2 Gr. und 5 Groschen verausgabt. Sie erhielten eine Prägung des Reichsadlers im Mittelfeld. Auf den ersten Ausgaben war der Reichsadler mit kleinem Brustschild (preußischer Adler), ohne Bänder, Aachener Krone.Freimarken der Deutschen Reichspost für den Reichspostbezirk
Wegen der Änderung des Hoheitssymbols auf den Freimarken kam es zum Neudruck mit geändertem Reichsadler (Vierbügelkrone mit Reichsapfel und Kreuz in der Mitte; zwei Mitrabänder, preußischer Adler mit Hohenzollernwappen).Vom Thaler zur Mark
Am 9. Juli 1873 unterzeichnete Kaiser Wilhelm I. das deutsche Münzgesetz. Mit seiner Unterschrift war der Schlussstrich unter ein Währungschaos aus Gulden, Thalern, Franken und vielen anderen Münzen, die im Umlauf waren, gesetzt.Vor 1873 hatte es ein Wirrwarr unterschiedlicher Währungs- und Münzsysteme gegeben. Jeder Bundesstaat hatte eine eigene Währung und prägte eigene Münzen. Ständiges Umrechnen gehörte zum Wirtschaftsalltag. Im Norddeutschen Reichgebiet war die Leitwährung der preußische Taler, eingeteilt in 30 Groschen zu 12 Pfennigen. Mit der neuen Reichsmark wurde auch erstmals die Dezimalteilung der Mark (d.h. Mark geteilt in 100 Pfennige) eingeführt. Die neuen Mark- und Pfennigstücke lösten die alten Münzen allerdings nur langsam ab. Einen Stichtag für den Umtausch gab es nicht. Die umlaufenden Münzen wurden nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Bei der Umstellung im alten Talergebiet war die Umrechnung verhältnismäßig einfach, da der Wechselkurs 1 Taler = 3 Mark war. Schwieriger war allerdings die Umrechnung der alten preußischen Pfennige in neue Reichspfennige.
Neue Währung: 1 Mark = 100 Pfennig
1. Januar 1875: Freimarkenausgabe: Ziffern bzw. Reichsadler im Oval unter Krone mit Bändern, Wertangabe „PFENNIGE“.
Portopflichtige Dienstsache
Ganzsachenumschlag
Wertbrief
Reichspostablöse-Stempel
Der in Lauenau verwendete Reichspoststempel, der den seither verwendeten hannöverschen DKr-Stempel ablöste, wurde als „ursprünglicher“ SCHILLING-Stempel ( Michel Stempelhandbuch II-Teil, S.97 ff.) definiert. Die OPD Hannover war eine SCHILLING-Domäne. Der Graveur Schilling war vertraglicher Dauerlieferant des Post-Zeugamtes Berlin. Er spielte dort und insbesondere im Bereich der OPD Hannover eine bedeutende Rolle.RP 1 | Ekr4z | Ø 26 mm | (1876) – (1891) | schwarz |
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Verwendete Literatur/Quellen:
/1/ | Paul Scheffler: | „Menschen die das Leben in Lauenau und Feggendorf prägten“, Bad Münder 1985 |
/2/ | Werner Steven: | „Inhaltsübersicht der postalisch relevanten hannoverschen Circulare, Gesetze und Verordnungen von 1810 bis 1866“, Braunschweig 1998 |
/3/ | Friedrich Nölke: | „Weiterverwendungen hannoverscher Poststempel“, in Ausstellungskatalog GEHRDEX `99. |
/4/ | Friedrich Nölke: | „Die Einführung von Franco-Marken bei der Königlich Hannoverschen Post“, in Ausstellungskatalog HABRIA 2000. |
/5/ | A. von Lenthe: | „Hannover – Postanstalten und Poststempel“, Hannover 1971 |