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letzte Änderung: 28. Mai 2005
Heinz K. Selig, Ludwigsburg

Postspedition Lauenau

Die Postversorgung des Fleckens Lauenau von der Botenpost bis zum Reichspostablösestempel

Rundteil des Fleckens Lauenau/Deister
Rundteil des Fleckens Lauenau/Deister (handkolorierte Postkarte 1906)
Ziel des Exponats ist es die Postversorgung der hannoverschen Landbevölkerung am Beispiel des Fleckens Lauenau vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis zum Einführung des Reichspostnormstempels 1875 zu zeigen. Lauenau erhielt erst 1837, von den 513 Postexpeditionen im Königreich Hannover, eine eigene Poststation. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Flecken zunächst von privaten Boten und Amtsboten, später von der Königlich Hannoverschen Post von Hannover und Hameln aus bedient. Als Verbindung diente der Postkurs durch das Deister-Süntel-Tal zwischen Hameln und Nenndorf , der die Verbindung zu den Hauptpostkursen der Region herstellte.

Gliederung

  1. Periode: bis 1837. Lauenau bis zur Einrichtung einer Postexpedition
  2. Periode: 1837 bis 1866. Lauenau im Königreich Hannover bis zur Annektierung durch das Königreich Preußen (1866).
  3. Periode: 1866 bis 1871. Lauenau in der Provinz Hannover im Königreich Preußen.
  4. Periode: 1871 bis 1875. Lauenau in der Provinz Hannover im Deutschen Kaiserreich bis zur Einführung des Reichpostnormstempels 1875.

1. Periode: bis 1837. Lauenau bis zur Einrichtung einer Postexpedition

Politische Ausgangssituation bis 1641

Um 1193 ließ der Herzog Heinrich der Löwe die Burg Lauenau als oberste Gerichtsstätte („Lowenow“, d.h. Gerichtsstätte an der Aue) für alle Orte des Sünteltals erbauen. Diese Burg war nicht nur Gerichtsstätte, sondern sicherte auch die Hoheitsrechte der Welfen. Um 1300 begann eine Reihe von Verpfändungen von Burg und Vogtei an verschiedene Adelsgeschlechter. 1331 überließen die Welfen den Grafen von Schaumburg Burg und Vogtei als Pfandlehen. Damit stabilisierte sich das Machtgebiet der Schaumburger Grafen im Sünteltal. Zwischen 1364 und 1512 dehnte sich der Machtbereich der Schaumburger Grafen im gesamten Auetal bis einschließlich Münder aus. Besondere Bedeutung für den Flecken Lauenau mit seinem Amtsbereich hat die Familie von Münchhausen. Im Besitz dieser Familie waren Güter und Höfe in Lauenau und Umgebung. Das Amt Lauenau wurde 1588 an Hilmar v. Münchhausen verpfändet. 1569 ging das Pfandrecht an Börries von Münchhausen über. Er wurde DROST (Amtmann) von Lauenau. Seine Söhne und Enkel behielten als Drosten das Schloss und das Amt Lauenau bis 1619, dem Beginn des 30-jährigen Krieges in der Schaumburger Region. Das Ende dieser Periode war gekennzeichnet von den Einflüssen des Dreißigjährigen Krieges und den Tod des letzten Schaumburger Grafen, Otto V., der 1641 kinderlos starb. Mit Otto V. starben die Schaumburger Grafen in Erfolge aus. Nach Erbfolgestreitigkeiten und Teilung der alten Grafschaft Schaumburg (in Schaumburg-Lippe und der hessischen Grafschaft Schaumburg) fiel das Amt Lauenau wieder an das Herzogtum Braunschweig Lüneburg (den Welfen) zurück.

Botendienste

In dieser Zeit war der Postverkehr, besser Kanzleibotendienst oder private Boten, unorganisiert und nur sporadisch. Er umfasste im Wesentlichen den Informationsfluss des Amtes Lauenau in die Grafschaft Schaumburg, den Schriftverkehr des Klerus und die Kommunikation der Feudalherren.

Briefe

Die Briefe dieser Zeit waren gefaltete Papierbögen, die durch ein Siegel, meist Papiersiegel, verschlossen wurden.
Kanzleibrief des in Lauenau ansässigen Drosten Liborius (Börries) von Münchhausen an Jobst Diethrich von Landesberge in Münder.
Kanzleibrief des in Lauenau ansässigen Drosten Liborius (Börries) von Münchhausen an Jobst Diethrich von Landesberge in Münder. Datiert vom 26. Januar 1617.
Anmerkung: Liborius (Börries) von Münchhausen * 1588 † 1646. Herr auf Lauenau, Droste (Amtmann) zu Lauenau (ab 1627 als Oberhauptmann bezeichnet). 8 15.10.1615 Hedwig Elisabeth von Ditfurth (*1598 † nach 1647).

Botendienste

Botenlohnrechnung
Kanzleibrief des in Lauenau ansässigen Drosten Liborius (Börries) von Münchhausen an Jobst Diethrich von Landesberge in Münder.
Botenlohn-Kostenrechnung: Aufstellung von Schreib- , Kanzlei und Botengebühren in einem Rechtstreit. Botenkosten für Strecken nach Basinghausen, Münder und Lauenau (ca. 1630).

Politische Situation 1641 bis 1810

Durch das welfische Erbrecht, nach dem jeder Sohn einen Teil des Landes seines Vaters erbte, zersplitterte sich das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg in mehrere zum Teil unbedeutende Kleinstaaten. Die drei bedeutendsten Teile waren Calenberg (Region Hannover-Göttingen, zu der auch Lauenau gehörte), Celle (Region Celle bis Stade) und Braunschweig (Region um Braunschweig mit Teilen des Harzes). Ende des 17. Jahrhunderts führte Herzog Ernst August von Caleberg ein neues Erbrecht ein, das nur dem ältesten Sohn die Herrschaftsansprüche überließ. Durch Heirat von Cousin und Cousine wurde das Herzogtum Calenberg-Celle hergestellt. Wegen seiner Bedeutung in Norddeutschland erhob der deutsche Kaiser es zum Fürstentum.
Der Siebenjährige Krieg, in dem hannoversche Truppen an der Seite Preußens kämpften, bürdete der Region immer neue Lasten auf.
Anfang des 19. Jahrhunderts kam es durch den Kampf um die Vorherrschaft in Mitteleuropa zwischen Frankreich und Preußen mit seinen Verbündeten zur Besetzung Lauenaus durch Preußen (März 1801 und Februar 1806) und Frankreich (Juni 1803 bis Ende 1805 und 26. Oktober 1806).
Nach der Niederlage von Preußen 1806 wurde das Königreich Westphalen mit dem Sitz in Kassel unter Napoleons Bruder Jerome gegründet. Das Fürstentum Calenberg-Celle blieb zunächst unberührt.
Erst mit der Verstärkung der Kontinentalsperre gegen England und der damit verbundenen Ausweitung des Kaiserreichs Frankreich bis zu einer Linie nördlich Minden-Lauenburg wurde das Fürstentum Calenberg-Celle im Januar 1810 aufgelöst und dem Königreich Westphalen zugeschlagen.

Botendienste

Auch in dieser Zeit blieb der Postverkehr nur sporadisch. Es gab Botenbriefe zwischen dem Flecken Lauenau und Münder, den Schriftverkehr des Klerus und die Kommunikation zwischen den Feudalherren.

Briefe

Die Briefe dieser Zeit waren gefaltete Papierbogen, die durch ein Siegel, meist Papiersiegel, verschlossen wurden.

Kanzleibotenpost

Kanzleibrief gesendet an den Amtsträger Christoff Dietrich von Landesbergen.
Kanzleibrief datiert am 8. Juli 1645 nach Stadthagen. Gesendet an den Amtsträger Christoff Dietrich von Landesbergen. Mit Präsentationsvermerk: „pstm Stadthagen 11 July Anno 1645“.

Kanzleibotenbriefe

Botenbrief des Predigers und Schulmeisters N. Rojahn aus Lauenau nach Münder an den Superintendenten in Münder.
Botenbrief des Predigers und Schulmeisters N. Rojahn aus Lauenau nach Münder an den Superintendenten in Münder. Mit Präsentationsvermerk: „... zu Münder den 26. Juni 1668 Lauenau ...“ .
Botenbrief vom 28. Juni 1686 aus Lauenau an den Superintendenten in Münder.
Botenbrief vom 28. Juni 1686 aus Lauenau an den Superintendenten in Münder. Mit Präsentationsvermerk: „... zu Münder am 28. Jun. 1686. ... zu Hülsede betreff ...“.

Kurfürstlich Hannoversche Post im Raume Lauenau

Neu vermehrte Post Carte der Chur Braunschweigischen und angrenzenden Landen
Auszug aus: „Neu vermehrte Post Carte der Chur Braunschweigischen und angrenzenden Landen – 1805)“

Kurfürstlich Hannoversche Post

Franco-Brief von Hildesheim nach Apelern bei Lauenau
Franco-Brief von Hildesheim nach Apelern bei Lauenau datiert vom 5. Dezember 1797 an den „Hochwohlgebohren dem Herrn geheimenden Rath von Mün(n)chausen“. Taxierung „8 Pfennig“ vom Absender bezahlt (Vermerk: „frey“). Ortsaufgabestempel L 1 „HILDESHEIM“.

Politische Situation 1810 bis 1813 (Lauenau in der Zeit des Königreichs Westphalen)

Im Januar 1810 wurde das Fürstentum Hannover (Calenberg-Celle) dem Königreich Westphalen einverleibt. Das Königreich Westphalen stand unter der Regentschaft von Napoleons Bruder Jerome („König Lustig“), der von Kassel aus regierte. - Diese neuen Landesteile wurden durch Dekret vom 19. Juli 1810 in drei Departments (Department Niederelbe, Norddepartment und Department Aller) eingeteilt. Das Department Aller teilte sich in die Distrikte Hannover, Celle und Nienburg auf. Die Distrikte teilten sich in Cantone. Lauenau war im Canton Springe dem Distrikt Hannover zugeordnet.
Die Verwaltung des Cantons Springe wurde von Cantonsmaire (hier: Bock von Wülfingen zu Bockenrode) geleitet. Der Flecken Lauenau stand unter der Verwaltung des Commune-Maires Bornemann.

Boten- und Postdienste

Das Königreich Westphalen hatte ein gut funktionierendes Postsystem nach französischem Vorbild. Die Grundlagen dieses Postsystems lassen sich bis in die heutige Zeit nachweisen. Zum Beispiel wurde die flächendeckende Einführung von Ortsaufgabestempeln zur Ortsaufgabe eingeführt. Zur Kennzeichnung der Teilnahme am Portofreiheitssystem standen den Beamten sogenannte Franchise-Stempel zur Verfügung, die auf den Briefen abgeschlagen wurden.
Der Flecken Lauenau hatte keine eigene Poststation.

Briefe

Die Briefe dieser Zeit waren gefaltete Papierbogen, die durch ein Siegel, meist Papiersiegel, verschlossen wurden.
Kanzlei-Brief des Commune-Maires Bornemann aus Lauenau an den Superintendanten in Münder
Kanzlei-Brief des Commune-Maires Bornemann aus Lauenau an den Superintendanten in Münder vom 11. November 1811. In diesem Brief beklagt sich der Maire Bornemann über die Trunksucht des Schulrektors N. Zeuner in Lauenau. Rückseite: Amtssiegel des Commune-Maires: „Mairie zu Lauenau / Aller Department“.
Anmerkung: N. Zeuner war von 1803 bis 1811 Rektor in Lauenau. Ab 1812 weißt der Heimatforscher Scheffler Carl Friedrich als sein Nachfolger aus. – Offensichtlich hatte der Brief an die Schulaufsichtsbehörde zunächst Erfolg. – Im Gegensatz steht dazu der Bewerbungsbrief Zeuners vom 9. Oktober 1814, wo er sich auf eine Rektorenstelle in Siedenburg bewirbt (Rahmen 2 Blatt 3) und als Rektor August Friedrich Zeuner unterschreibt.

Postversorgung 1813 bis 1837 bis zur Einrichtung einer Postexpedition in Lauenau

Politische Situation

Die französische Besetzung endete 1813 nach dem Sieg der Hannoveraner an der Görde am 16. September 1813. Lauenau wird wieder Amt mit Amtsbereich. Durch die Ergebnisse des Wiener Kongresses (1815) erhielt das Fürstentum Hannover beträchtliche Gebietsgewinne (Emsland, Ostfriesland, u.a.) zugesprochen und wurde sogar zum Königreich erhoben. Der König von Hannover durfte sich wegen der Personalunion „König von Hannover von Großbritannien und Irland“ nennen.
1837 endete die Personalunion und Ernst August, Duke of Cumberland, ein Bruder des verstorbenen Königs, bestieg den hannöverschen Thron.

Post- und Botendienste

Im Fürstentum Hannover wurde die Organisationsstruktur des westphälischen (französischen) Postwesens übernommen. Der flächendeckende Ausbau von Poststationen erreichte 1837 auch Lauenau, wo am 1. Juli eine Postexpedition errichtet wurde. Diese Postexpedition unterstand dem Postamt Hameln.

Briefe

Die Briefe dieser Zeit waren gefaltete Papierbogen, die durch ein Siegel, meist Papiersiegel, verschlossen wurden. Vereinzelnd wurden auch gesonderte Umschläge verwendet, in die der geschriebene Bogen eingelegt waren. („Jeder Brief, der nicht aus einem einfachen Bogen besteht, also im Couvert ist, zahlt doppelt“ (Cr. 98, v. 22. August 1836)).
Franco-Brief vom 19. Juni 1816 aus Göttingen nach Apelern bei Lauenau an den Legationsrat von Münchhausen.
Franco-Brief vom 19. Juni 1816 aus Göttingen nach Apelern bei Lauenau an den Legationsrat von Münchhausen. Ortsaufgabestempel L1 „GOETTINGEN“ mit nebengesetztem K 1 „20 JUN“ (Möglicherweise Durchgangsstempel in Hannover). Austaxiert mit „1 ½“ Groschen für eine Entfernung bis 12 Meilen und einem Gewicht bis 1 Loth (incl.). Kontrolliert und mit „“ Kontrollpharaffe gegengezeichnet. Gebühr vom Absender gezahlt. Leitvermerk mit Franco-Angabe „frei über Hannover“.

Grundlage der Gebührenermittlung: Taxverordnung für Inland Tarife vom 1. April 1814 (Circular II vom 18. März 1814, in der Gesetzesverordnung GV Seite 293 ff.).

Postversorgung 1813 bis 1837 bis zur Einrichtung einer Postexpedition in Lauenau

Teilfranko-Brief von Lauenau über Hannover nach Sulingen.
Teilfranko-Brief von Lauenau über Hannover nach Sulingen. Datiert am 9. Oktober 1814. Bewerbungsschreiben des Schulrektors August Friedrich Zeuner auf eine Rektoratsstelle in Sulingen. Fanco-Vermerk „frey Hannover“; Ortsstempel L1 „HANNOVER“ mit nebengesetztem Datumsstempel EK „12 OCT.“. Austaxiert mit „1 ggr 8 pf.“ portogerecht für einen mit der fahrenden Post beförderten Brief auf einer Distanz von über 3 Meilen (Hannover -> Sulingen: 5 Meilen). (Gebührenordnung vom 1. April 1814.)
Kanzleibrief des Amtes Lauenau über Hannover nach Detmold (Fürstentum Lippe-Detmold).
Kanzleibrief des Amtes Lauenau über Hannover nach Detmold (Fürstentum Lippe-Detmold). Gewichtsangabe „1 ½ Lt.“ Loth Gewicht. Taxierung erfolgt nach dem Circular XXXIII (vom 10. September 1817), wonach zunächst dass Inlandporto bis Hameln (Grenzbüro) und dann die Strecke Hameln -> Detmold auf TuT-Postgebiet berechnet wurde. Für Hannover und Taxis gilt der Gewichtsprogressionstarif von 1814. Taxierung: 5 ggr 3 Pfennig.

2. Periode: 1837 bis 1866. Lauenau im Königreich Hannover bis zur Annektierung durch das Königreich Preußen (1866).

Im Circular 103 der Königlich Hannoverschen Postverwaltung vom 24. Juni 1837 wird bekannt gegeben, dass ab 1. Juli 1837 in Lauenau eine Postspedition errichtet wird.
1 Stempel Lauenau
L 1 34 * 3,5 1837 – (1859) schwarz
blau
Währung/Gewicht (GV S. 11/-125)
Inland: 1 Thaler = 24 Gutegroschen = 288 (gute) Pfennige (gültig bis 31. September 1858)
1 Pfund = 32 Loth = 128 Quentchen (Hannoversches Landesgewicht bis 24. November 1854)
1 Hannoversches Loth = 14,61 Gramm; 1 1/8 Hannoversches Loth = 1 Zolloth = 16,44 Gramm
Gebührenordnung (1834 bis 1850)
Grundlage der Gebührenberechnung für die Briefbeförderung war die „Taxordnung vom 7. Juni 1834 mit Gültigkeit zum 1. Juli 1834“ (GV S. 63-78/1). In ihr sind 11 Entfernungszonen und 7 Gewichtsstufen, die Brieftaxen, festgelegt.
Gebührenordnung
Franco-Brief vom 2. März  1844 aus Apelern
Franco-Brief vom 2. März 1844 aus Apelern (in der hessischen Grafschaft Schaumburg, Kurfürstentum Hessen-Kassel) bei Lauenau nach Springe (Königreich Hannover). Austaxiert mit „1/2“ Gutegroschen für Briefe bis 2 Meilen (1. Entfernungsstufe) mit einem Maximalgewicht von ¾ Loth (Taxordnung von 1834).
Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“. Apelern hatte keine eigene Poststation. Die nächste Poststation in der Grafschaft Schaumburg war eine TuT-Station in Rodenberg. Aus Kostengründen wurde der Brief in Lauenau aufgegeben und mit dem Inlandporto des Königreich Hannovers taxiert.

Strecke Lauenau – Münder
Beispiel: Gewichtsprogression

Keine Gewichtsprogression (bis ¾ Loth) 1-facher Portosatz

Franco-Brief der Kirchlichen=Commission aus Lauenau an den Herrn Superintendenten Bestenbostel in Münder.
Franco-Brief der Kirchlichen=Commission vom 9. Dezember aus Lauenau an den Herrn Superintendenten Bestenbostel in Münder. Austaxiert mit „1/2“ Gutegroschen - einfacher Portosatz - für Briefe bis 2 Meilen (1. Entfernungsstufe) mit einem Maximalgewicht von ¾ Loth (1. Gewichtsstufe) (Taxordnung von 1834). Anmerkung: Die generelle Portofreiheit für Behörden und kirchliche Einrichtungen gab es im Königreich Hannover bis 25. Januar 1851 nicht. Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich nebengesetztem Datum „9/12“.

2. Stufe Gewichtsprogression (über 1 bis Loth 1½ Loth) 2-facher Portosatz

Franco-Brief (ohne „frei“-Vermerk) des Amtes Lauenau an den Herrn Superintendenten Bestenbostel in Münder.
Franco-Brief (ohne „frei“-Vermerk) des Amtes Lauenau vom 25. November an den Herrn Superintendenten Bestenbostel in Münder. Austaxiert mit „1“ Gutegroschen - zweifacher Portosatz - für Briefe bis 2 Meilen (1. Entfernungsstufe) mit einem Gewicht über 1 Loth bis 1 1/2 Loth (3. Gewichtsstufe), hier „1 ¼ Loth“ (Taxordnung von 1834).

Strecke Lauenau – Münder
Beispiel: Gewichtsprogression

2. Stufe Gewichtsprogression (über 1 bis Loth 1½ Loth) 2-facher Portosatz

Franco-Brief („officialia fr.“ = Dienstsache) der Kirchenkommission von Apelern bei Lauenau nach  Münder.
Franco-Brief („officialia fr.“ = Dienstsache) der Kirchenkommission von Apelern bei Lauenau vom 15. September nach Münder. Austaxiert mit „1“ Gutegroschen – zweifacher Portosatz - für Briefe bis 2 Meilen (1. Entfernungsstufe) mit einem Gewicht über 1 Loth bis 11/2 Loth (2. Gewichtsstufe - 2-fach), hier „1¼ Loth“ (Taxordnung von 1834). (Die Gebühr errechnet sich: 1/2 * 2 = 1Gutegroschen.)

5. Stufe Gewichtsprogression (über 2½ bis Loth 3 Loth) 3½-facher Portosatz

Franco-Brief (ohne „frei“-Vermerk) der Kirchencommission Lauenau vom 20. März an den Herrn Superintendenten Bestenbostel in Münder.
Franco-Brief (ohne „frei“-Vermerk) der Kirchencommission Lauenau vom 20. März an den Herrn Superintendenten Bestenbostel in Münder. Austaxiert mit „“ Gutegroschen – dreieinhalbfacher Portosatz - für Briefe bis 2 Meilen (1. Entfernungsstufe) mit einem Gewicht über 2 1/2 Loth bis 3 Loth (5. Gewichtsstufe - 3 1/2-fach), hier „3 Loth“ (Taxordnung von 1834). (Die Gebühr errechnet sich: 1/2 * 3 1/2 = 7 / 4 = 1 3/4 Gutegroschen.) Anmerkung: Die generelle Portofreiheit für Behörden und kirchliche Einrichtungen gab es im Königreich Hannover bis 25. Januar 1851 nicht. Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich nebengesetztem Datum „20/3“.

„Päckerei-Sendung“

Adress-Brief für eine Fahrpostsendung (Paketbegleitbrief) des Händlers Berend Hamerschlag aus Lauenau vom 19. März 1847 an den Landrabbiner Dr. Meyer in Hannover.
Adress-Brief für eine Fahrpostsendung (Paketbegleitbrief) des Händlers Berend Hamerschlag aus Lauenau vom 19. März 1847 an den Landrabbiner Dr. Meyer in Hannover. Der Adress-Brief ist mit „2 Gr. 9 Pf.“ (= 2 Gutegroschen 9 Pfennig) austaxiert ( „1/2 Sch.“ = ½ Gutegroschen „Scheingeld“).
Die Taxe berechnet sich: „7/8 Loth“ wiegt der Adressbrief, davon sind ¾ Loth frei. Das überschießende Gewicht (7/8 Loth minus ¾ Loth = 1/8 Loth) liegt in 1. Gewichtsstufe (bis 3/4 Loth). Der 1-fache Portosatz muss entrichtet werden. Bei der 2. Enfernungsstufe (über 2 Meilen bis 4 Meilen) ergibt sich als Taxe für den Adress-Brief (9 Pfennig X 1-facher Portosatz =) 9 Pfennige.
Für Pakete mit Wertangabe kommt die Geld-Taxe nur zur Anwendung, wenn die Päckerei-Taxe mehr beträgt. Das Paket fällt unter die Handpaket-Taxe bis 2 Pfund Gewicht (= 64 Loth) (hier ist die Rolle mit 16 Loth ausgewogen) und wird taxiert mit dem 2-fachen Portosatz. Die Taxe für das Paket berechnet sich (9 Pfennig X 2-facher Portosatz =) 18 Pfennig Gebühr. Bei Fahrpostsendungen mit Wertangabe ist ein Aufgabeschein auszustellen, für dessen Bearbeitung ein „Scheingeld“ von 6 Pfennig (= ½ Gutegroschen) einzuziehen ist.
Die Gesamttaxe ergibt sich für den Empfänger somit:
9 Pfennig für den Adress-Brief, 18 Pfennig für das Paket plus 6 Pfennig „Scheingeld“ = 33 Pfennig Gesamtgebühr (= 2 Gutegroschen 9 Pfennig). (Taxordnung von 1834).
Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich nebengesetztem Datum „20 / 3“.
Rückseite: Distributionsstempel Hannover K 1 „20 / März“ (Ø 19 mm).

Postvorschuss-Brief

Postvorschuss-Brief des Amtes Lauenau vom 13. August an den Herrn Rittergutsbesitzer G. Bremer in Hannover.
Postvorschuss-Brief des Amtes Lauenau vom 13. August an den Herrn Rittergutsbesitzer G. Bremer in Hannover. Der Postvorschuss-Brief ist mit „5 – 9“ 5 Gutegroschen und 9 Pfennig austaxiert, die der Absender zu zahlen hatte.
Die Gebühr berechnet sich: „2 ¼ Loth“ wiegt der Postvorschuss-Brief. Der Postvorschuss beträgt „4 ggr.“ (= 4 Gutegroschen) handschriftlich vom Absender vermerkt. Die Procura-Gebühr beträgt bis 10 Thaler 6 Pfennig. Handschriftlich vom Postbeamten ausgewiesen „p. c. ½ ggr.“ (p.c. = Procuragebühr; 6 Pfennig = ½ Gutegroschen). Daraus ergeben sich „Ausl. 4 ½ ggr.“ (= Auslagen des Postbeamten 4 ½ Gutegroschen), handschriftlich auf dem Brief vermerkt.
Die Gesamttaxe ergibt sich für den Empfänger:
9 Pfennig für den Postvorschuss-Brief, 54 Pfennig (4 ggr. 6 Pfennig) für den Postvorschuss, plus 6 Pfennig „Scheingeld“ = 69 Pfennig Gesamtgebühr (= 5 Gutegroschen 9 Pfennig). (Taxordnung von 1834).
Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich nebengesetztem Datum „20 / 3“.
Rückseite: Distributionsstempel Hannover K 1 „20 / März“ (Ø 19 mm).

Stempel der Landboten-Posten

Zum Bestellbezirk des Postamts Hannover gehörten zahlreiche ländliche Ortschaften, deren Postversorgung durch Landbriefträger sichergestellt wurde. Lauenau lag an einer Landbriefträger-Route. Postsendungen, die durch Landbriefträger bestellt wurden, erhielten auf der Adressenseite zusätzlich neben dem Ortsaufgabestempel einen Einkreisstempel mit der Bezeichnung K1 „LANDBOTE“ mit Tag, Monat und Tageszeitangabe – in abgekürzter Form M bzw. N -.
Brief nach Wennigsen.
Brief nach Wennigsen. Entfernungsprogression 2. Stufe (über 2 bis 4 Meilen) = 9 Pfennig, 2. Stufe der Gewichtsprogression (über ¾ Loth bis 1 Loth) = 1 ½ -facher Portosatz. 9 X 1,5 = 13,5 Pfennig gerundet 14 Pfennig = 1 Ggr. 2 Pfennig. Der Dienstbrief ist mit 1 Ggr. 2 Pfennig austaxiert (1 . 2 Ö). Ortsaufgabestempel: L1 „LAUENAU“ mit handschriftlichem Zusatz „31 / 5“ ; K1 „LANDBOTE“ mit Tag, Monat und Tageszeitangabe (hier: „1 / 6 N“).
Franco-Paketbegleitbrief zu einem Paket nach Ahlen.
Franco-Paketbegleitbrief zu einem Paket nach Ahlen. Datiert vom 21. März 1841. Grundlage der Gebührenermittlung ist der Tarif vom 1. Juli 1834. Gewichtsangabe: 1 Loth Gewicht für den Brief (-> 1 ½ fache Gebühr); 1 ¼ Pfund Gewicht des Pakets (-> 5 fache Gebühr) = 6 ggr Gebühr. Ortsaufgabestempel: L1 „LAUENAU“ mit handschriftlichem Zusatz „21 / 3“ ; K1 „LANDBOTE“ mit Tag, Monat und Tageszeitangabe (hier: „23 3 M“); rückseitiger Distributionsstempel EK bei der Umarbeitung in Hannover abgeschlagen „23 MAR“; Kartierungsnummer „3.“.

Geänderte inländischen Posttaxe im Königreich Hannover (9. August 1850)

Mit dem „Gesetz, die Posttaxe betreffend“ vom 9. August 1850 (GV S. 139 ff), kommt es zu einer neuen Gebührengestaltung, die durch die Aufhebung der bisherigen Entfernungszonen im Inland und durch eine Reduzierung der Gewichtsstufen gekennzeichnet ist.
Diese Tarifvereinbarung war für die Königlich Hannöversche Post ein vorweggenommenes Ergebnis der Verhandlungen über den Beitritt zum DÖPV (Deutsch-Österreichischen-Postverein). (Hannover trat nach längeren Verhandlungen zum 1. Juni 1851 bei.)

Gebührenordnung (Inland)

Auszug aus dem hannoverschen Post-Tax-Gesetz
Auszug aus dem hannoverschen Post-Tax-Gesetz vom 9. August 1850. „II. Taxe der Briefsendungen, Art. 10 und 11.“

Standardbrief ohne Entfernungsbegrenzung innerhalb des Königreichs Hannover

Standardbrief von Lauenau nach Hannover ohne Entfernungsbegrenzung im Königreich Hannover.
Standardbrief von Lauenau nach Hannover (bis 1 Loth – ex.) Gewicht ohne Entfernungsbegrenzung im Königreich Hannover. Austaxiert mit 1 für 1 Groschen Gebühr.

Einführung einer neuen inländischen Posttaxe im Königreich Hannover (9. August 1850)

1. Gewichtsstufe

Franco-Brief (ohne „frei“-Vermerk) nach Münder.
Franco-Brief (ohne „frei“-Vermerk) nach Münder. Austaxiert mit „1“ Gutegroschen (Gebührenregelung v. 9. Aug. 1850). Die neue Gebührenordnung war für die Postkunden im Nahbereichsverkehr nachteilig. So kostete ein Brief für eine Entfernung bis 2 Meilen bisher 6 Pfg. = ½ Ggr. (bis ¾ Loth - ex.- Gewicht), nun war 1 Ggr. zu entrichten.

2. Gewichtsstufe

Franco-Brief (ohne „frei“-Vermerk) nach Münder.
Franco-Brief nach Münder. Austaxiert mit „2“ Gutegroschen (Gebührenregelung vom 9. Aug. 1850) bei einem Gewicht bis zu 2 Loth (exclusiv) – hier „1 ¾ Loth“. Die neue Gebührenordnung war für den Postkunden im Nahbereichsverkehr nachteilig. So kostete ein Brief für eine Entfernung bis 2 Meilen bei einem Gewicht über 1 ½ Loth bis 2 Loth den 2 ½ -fachen Portosatz, nämlich (6 Pfennig X 2 ½ fach = 15 Pfennig) = 1 ¼ Ggr., nun waren 2 Ggr. zu entrichten.

Einführung von Franco-Marken

Am 30. November 1850 kam es im Königreich Hannover zur Ausgabe von Franco-Marken zu 1 Gutegroschen. Grundlage dieser Ausgabe war das Post-Taxgesetz vom 9. August 1850. Mit diesen Marken konnten Briefe frankiert werden, die exklusiv 1 1/8 Loth (exclusiv = 1 Zolloth) ohne Entfernungsbegrenzung innerhalb des Königreichs Hannover versendet werden sollten. Die Freimarke zeigt ein gemustertes Wertschild zwischen zwei Bändern, darüber das Staatswappen von Hannover (unter dem Wappen die Devise König Ernst Augusts: "Suscipere et finire" -, "Eine Sache beginnen und zu Ende führen".)
Königlich Hannöversche Postspedition Lauenau
1 Stempel Lauenau
L 1 34 * 3,5 1837 – (1859) schwarz
blau
Bis zur Einführung des Doppelkreisstempels wurde der L 1 „LAUENAU“ zur Ortsaufgabe und Markenentwertung verwendet. Aufgrund des kurzen Verwendungszeitraumes als Orts- und Entwertungsstempels sind Belege mit L1 Entwertung rar.
Franco-Brief (ohne „frei“-Vermerk) nach Münder.
„Bei der Stempelung der Briefe ist der Stempel, außer in der gewöhnlichen Weise, auch auf die Franco-Marke zu drucken, um diese zur ferneren Benutzung unbrauchbar zu machen“ (Auszug aus „Instruction über die Einführung von Franco-Marken“, vom 20. November 1850 der Königlich Hannoverschen General-Post-Direction).

1. Gewichtsstufe

Frankierter Brief der 1. Gewichsstufe bis 1 Loth Gewicht nach Hannover mit einer 1 Gutegroschen-Freimarke frankiert.
Frankierter Brief der 1. Gewichsstufe bis 1 Loth Gewicht nach Hannover mit einer 1 Gutegroschen-Freimarke frankiert. Gebühr für einen Brief bis 1 Loth (exklusiv) Gewicht (Gebührenregelung v. 9. Aug. 1850) beträgt 1 Ggr. Freimarke: 1 Ggr. (grau)schwarz a. hellgraublau bis blaugrau. (30. November 1850). Wasserzeichen (Wz. 1) Linienviereck. Ortsaufgabestempel und Markenentwertung mit L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich neben gesetztem Datum „5 / 2 .“.

1. Gewichtsstufe

Frankierter Brief der 1. Gewichsstufe bis 1 Loth(ex.) Gewicht von Springe nach  Lauenau mit einer 1 Gutegroschen-Freimarke frankiert.
Frankierter Brief der 1. Gewichsstufe bis 1 Loth(ex.) Gewicht von Springe nach Lauenau mit einer 1 Gutegroschen-Freimarke frankiert. Gebühr für einen Brief bis 1 Loth (exklusiv) Gewicht (Gebührenregelung v. 9. Aug. 1850) beträgt 1 Ggr. Freimarke: 1 Ggr. (grau)schwarz a. hellgraublau bis blaugrau. (30. November 1850). Wasserzeichen (Wz. 1) Linienviereck. Ortsaufgabestempel und Markenentwertung mit L 1 „SPRINGE“ mit handschriftlich neben gesetztem Datum „26 / 1 .“ Der Brief zeigt keine Gebührenvermerke – auch wurde kein Eingangsstempel abgeschlagen.

2. Gewichtsstufe

Frankierter Brief der 2. Gewichsstufe über 1 Loth (bis 2 Loth –ex.-) Gewicht von Lauenau nach  Münder mit einer 2 mal 1 Gutegroschen-Freimarke frankiert.
Frankierter Brief der 2. Gewichsstufe über 1 Loth (bis 2 Loth –ex.-) Gewicht von Lauenau nach Münder mit einer 2 mal 1 Gutegroschen-Freimarke frankiert. Gewichtsangabe: 1 ¼ Loth. Gebühr für einen Brief über 1 Loth Gewicht (Gebührenregelung v. 9. Aug. 1850) beträgt 2 Ggr. Freimarke: 2 mal 1 Ggr. (grau)schwarz a. hellgraublau bis blaugrau. (30. November 1850). Wasserzeichen (Wz. 1) Linienviereck. Ortsaufgabestempel und Markenentwertung mit L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich neben gesetztem Datum „14 / 7 .“ Der Brief zeigt keine Gebührenvermerke – auch wurde kein Eingangsstempel abgeschlagen.

2. Gewichtsstufe

Frankierter Brief der 2. Gewichsstufe bis 2 Loth Gewicht (hier: „1 ¼ Loth“) nach Lauenstein
Frankierter Brief der 2. Gewichsstufe bis 2 Loth Gewicht (hier: „1 ¼ Loth“) nach Lauenstein; mit zwei 1 Gutegroschen-Freimarke frankiert. Gebühr für einen Brief von 1 bis 2 Loth (exklusiv) Gewicht (Gebührenregelung v. 9. Aug. 1850) beträgt 2 Ggr. Freimarke: 1 Ggr. (grau)schwarz a. hellgraublau bis blaugrau. (30. November 1850). Wasserzeichen (Wz. 1) Linienviereck. Ortsaufgabestempel und Markenentwertung mit L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich neben gesetztem Datum „21 / 6 .“.
Frankierter Brief der 2. Gewichsstufe bis 2 Loth Gewicht (hier: „1 ½ Loth“) nach Hameln
Frankierter Brief der 2. Gewichsstufe bis 2 Loth Gewicht (hier: „1 ½ Loth“) nach Hameln; mit zwei 1 Gutegroschen-Freimarke frankiert. Gebühr für einen Brief von 1 bis 2 Loth (exklusiv) Gewicht (Gebührenregelung v. 9. Aug. 1850) beträgt 2 Ggr. Freimarke: 1 Ggr. (grau)schwarz a. hellgraublau bis blaugrau. (30. November 1850). Wasserzeichen (Wz. 1) Linienviereck. Ortsaufgabestempel und Markenentwertung mit L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich neben gesetztem Datum „19 / 3 .“. Rückseite: Ankunftsstempel „Hameln / Tag / Monat“ (Ø 20 mm) vom 20. März.

Doppelkreisstempel

Die Doppelkreisstempel sind für das Königreich Hannover die gängigen Ortsaufgabestempel während der Markenzeit.
In Lauenau kann dieser Stempeltyp ab Anfang 1852 (hier 5. Februar 1852) nachgewiesen werden.
Diese hannöversche Grundform erschien erstmalig (lt. v. Lenthe „Hannover – Postanstalten und Poststempel“, 1971, Seite 36) in der 2. Hälfte 1849. Diese Form stellt die meistverwendete Stempelform dar. Man verwendete zunächst Antiquaschrift, bei späteren Stempeln wurden Groteskversalien verwendet.

Blaue Stempelfarbe (Doppelkreisstempel)

Mit dem Circular vom 23. April 1852 wurde blaue Stempelfarbe für alle Ortsaufgabestempel angeordnet ( v. Lenthe „Hannover – Postanstalten und Poststempel“, 1971, Seite 38). Diese Bestimmung galt für alle verwendeten Stempelarten ( L 1, DKr., Distributionsstempel und Landbotenstempel auch im Administrationsbereich).
Königlich Hannöversche Postspedition Lauenau
2 Stempel Lauenau
DKr Ø 28 mm 1852 – (1876) schwarz
blau

Frühe Verwendung des Doppelkreisstempels (hier 5. Februar 1852)

Doppelkreisstempels
Militaria (portofreie Dienstsache der Militärbehörde) vom 5. Februar 1852 portofrei nach Barsinghausen versendet.
Militaria (portofreie Dienstsache der Militärbehörde) vom 5. Februar 1852 portofrei nach Barsinghausen versendet. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom „5 / 2“. Früher Beleg des DKr. „LAUENAU“. Rückseitiger Ankunftstempel DKr. „Barsinghausen“ (Ø 23 mm) vom 6. Februar.

Doppelkreisstempel

Polizeistrafsache des Amtes Lauenau vom 27. März 1852 portofrei nach Dassel versendet.
Polizeistrafsache des Amtes Lauenau vom 27. März 1852 portofrei nach Dassel versendet. Die Sendungen, die unter Portofreiheit versendet werden durften, mussten gemäß dem Circular 205 vom 25. Januar 1851 mit den Ausführungsbestimmungen vom 26. Januar 1851 (GV S. 16-17) mit der Bezeichnung „Dienstsache“ und mit einer Contrasignatur versehen werden. Die Contrasignatur des Beamten fehlt. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom „27 / 3“.
„K.D.S.“ (Königliche Dienstsache) / Unterschrift vom 3. April 1852 Taxiert mit „1 Ggr.“ 1 Gutegroschen nach Springe versendet.
K.D.S.“ (Königliche Dienstsache) / Unterschrift vom 3. April 1852 Taxiert mit „1 Ggr.“ 1 Gutegroschen (Gebühr für einen Brief bis 1 Loth (exklusiv) Gewicht - Gebührenregelung v. 9. Aug. 1850 - beträgt 1 Ggr.) nach Springe versendet. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom „27 / 3“. Rückseitiger Ankunftstempel DKr. „Springe“ vom 3. April. Anmerkung: Die generelle Portofreiheit für Behörden und kirchliche Einrichtungen gab es im Königreich Hannover nicht.

Blaue Stempelfarbe (Doppelkreisstempel)

1 Ggr. (schwarz a. hellgrünoliv – Aug. 1851) entwertet mit DKr. „LAUENAU“
1 Ggr. (schwarz a. hellgrünoliv – Aug. 1851) entwertet mit DKr. „LAUENAU“ vom 14. September (Farbe: blau).
1 Ggr. (schwarz a. hellgrünoliv – Aug. 1851) entwertet mit DKr. „LAUENAU“
1 Ggr. (schwarz a. hellgrünoliv – Aug. 1851) entwertet mit DKr. „LAUENAU“ vom 11. Juli (Farbe: blau) auf einem Brief nach Nienburg portogerecht verwendet. Rechts: 1 Ggr. (schwarz a. hellgrünoliv – Aug. 1851) entwertet mit DKr. „LAUENAU“ vom 12. November (Farbe: blau).
Portogerecht mit 1 Gutegroschen Inlandmarke 1 Ggr. (schwarz a. hellgrünoliv – Aug. 1851) nach Celle frankiert.
Portogerecht mit 1 Gutegroschen (Gebühr für einen Brief bis 1 Loth (exclusiv) Gewicht - Gebührenregelung v. 9. Aug. 1850) Inlandmarke 1 Ggr. (schwarz a. hellgrünoliv – Aug. 1851) nach Celle frankiert. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 25. Juli (Farbe: blau). Rückseitiger Ankunftstempel L2 „Celle“ / Tag und Monat – 26. Juli (Abschlag mit schwarzer Stempelfarbe).

Portopflichtige Dienstsachen

Die Portofreiheit für Kommunalbehörden bestand im Königreich Hannover nicht durchgängig. Mit der Gebührenregelung vom 9. August 1850 wurde diese zunächst gewährt, jedoch am 5. Oktober 1850 wieder aufgehoben.
Portogerecht mit 1 Gutegroschen Inlandmarke 1 Ggr. (schwarz a. hellgrünoliv – Aug. 1851) nach Celle frankiert.
Dienstbrief des Amtes Lauenau mit 1 Gutegroschen (Gebühr für einen Brief bis 1 Loth (exclusiv) Gewicht - Gebührenregelung v. 9. Aug. 1850) Inlandmarke 1 Ggr. (schwarz a. hellgrünoliv – Aug. 1851) nach Springe frankiert. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 8. Februar (Farbe: blau). Rückseitiger Ankunftstempel DKr. „SPRINGE“, vom 9. Februar.
Dienstbrief des Amtes Lauenau nach Marienwerder frankiert
Dienstbrief des Amtes Lauenau mit 1 Gutegroschen (Gebühr für einen Brief bis 1 Loth (exclusiv) Gewicht - Gebührenregelung v. 9. Aug. 1850) Inlandmarke 1 Ggr. (schwarz a. hellgrünoliv – Aug. 1851) nach Marienwerder frankiert. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 8. März (Farbe: blau). Rückseitiger Distributionsstempel K1 „9. / MÄRZ“ (Ø 19 mm).

Stempel der Landboten-Posten (blaue Stempelfarbe)

Zum Bestellbezirk des Postamts Hannover gehörten zahlreiche ländliche Ortschaften, deren Postversorgung durch Landbriefträger sichergestellt wurde. Lauenau lag an einer Landbriefträger-Route. Postsendungen, die durch Landbriefträger bestellt wurden, erhielten auf der Adressenseite zusätzlich neben dem Ortsaufgabestempel einen Einkreisstempel mit der Bezeichnung K1 „LANDBOTE“ mit Tag, Monat und Tageszeitangabe – M bzw. N -.
Portopflichtiger Inlandsdienstbrief innerhalb des Königreich Hannovers von Lauenau nach Hannover.
Portopflichtiger Inlandsdienstbrief innerhalb des Königreich Hannovers von Lauenau nach Hannover. Gebühr für einen Brief bis 1 Loth (ex.) 1 Gutegroschen (hier schwarz a. hellgrün - mit Wasserzeichen - frankiert). Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 14. Februar (Farbe: blau) mit neben gesetztem „LANDBOTE / 14 / 2 - N -“ . Rückseitiger Distributionsstempel K1 „14 / 2
Inlandsbrief innerhalb des Königreichs Hannovers von Lauenau nach Hannover.
Inlandsbrief innerhalb des Königreichs Hannovers von Lauenau nach Hannover. Gebühr für einen Brief bis 1 Loth (ex.) 1 Gutegroschen (hier schwarz a. hellgrün - mit Wasserzeichen – frankiert). Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 30. August (Farbe: blau) mit neben gesetztem „LANDBOTE / 30 / 8 - N -“ . Rückseitiger Distributionsstempel K1 „30 / AUG

Beitritt des Königreichs Hannover zum Deutsch-Österreichischen Postverein (1. Juni 1851)

Mit dem Circular 209 vom 20. Mai 1851 wird bekannt gegeben, dass der Anschluss des Königreichs Hannover zum Deutsch-Österreichischen Postverein mit Wirkung zum 1. Juni 1851 erfolgt.

Gebührenordnung

Gebührenordnung

Markenausgaben aus Anlass des Beitritts zum DÖPV

Nach dem Beitritt zum DÖPV war es auch möglich Briefe die außerhalb des Königreichs Hannovers ins Gebiet des DÖPV versendet werden sollten mit Freimarken zu frankieren. Es kam zur Ausgabe von Marken zu 1/30 Thaler (schwarz a. lachsfarben) = 1 Silbergroschen; 1/15 Thaler (schwarz a. graublau) = 2 Silbergroschen und 1/10 Thaler (schwarz a. gelb) = 3 Silbergroschen (jeweils mit doppelter Wertangabe).
Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 11. März (Farbe: blau).
1/15 Thaler = 2 Silbergroschen der Postvereinsausgabe (1/15 Thaler schwarz a. graublau). Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 11. März (Farbe: blau).
Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 11. März (Farbe: blau).
Auslandsbrief der 2. Entfernungsstufe (über 10 bis 20 Meilen) von Lauenau nach Breitenbach bei Worbis ins Königreich Preußen. Gebühr: 1/15 Thaler = 2 Silbergroschen. Frankatur 1/15 Thaler (schwarz a. graublau). Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 7. Januar (Farbe: blau). Rückseitiger Bahnpoststempel der Bahnpoststrecke „MINDEN / 8 / 1 II / BERLIN“ und Ausgabestempel des Postamts Worbis K1 „AUSG. 10 / 1 N 2“.

Inlandsgebühr für Briefe in der Zeit des DÖPV (bis 31. September 1858) - Fälschungssicherung

Statt die Fälschungssicherung über Wasserzeichen zu realisieren wurden alle Ausgabe für die Inland- und Auslandverwendung mit einem Netzmuster bedruckt. Das betraf die drei in Hannover verfügten Markengattungen: Drucksachenmarke zu 3 Gutepfennig; die Inlandsmarke zu 1 Gutegroschen und die drei Auslandsmarken zu 1/30 ; 1/15 und 1/10 Thaler.
Inlandsmarke
Inlandsmarke: 1 Gutegroschen (grün) mit weitmaschigem Netzwerk, ohne Wasserzeichen.
Inlandsbrief innerhalb des Königreich Hannovers von Lauenau nach Nörten.
Inlandsbrief innerhalb des Königreich Hannovers von Lauenau nach Nörten (Gebühr für einen Brief bis 1 Loth (ex.) = 1 Ggr.) Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 20. Januar (Farbe: blau). Rückseitiger Ankunftsstempel DKr. „NÖRTEN“ vom 21. Januar. 2 Pfennig Bestellgeld ist rückseitig ausgewiesen.
Inlandsbrief innerhalb des Königreich Hannovers von Lauenau nach Nienburg.
Inlandsbrief innerhalb des Königreich Hannovers von Lauenau nach Nienburg. Frankiert für einen Brief bis 1 Loth (ex.) mit 1 Gutegroschen (grün) mit weitmaschigem Netzwerk, ohne Wasserzeichen. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 15. April (Farbe: blau). Rückseitiger Ankunftsstempel DKr. „NIENBURG“ vom 16. April.

Währungsreform vom 1. Oktober 1858

Am 1. Oktober 1858 trat das Gesetz über die Währungsänderung in Kraft. Da die Freimarken in der neuen Groschenwährung noch nicht fertiggestellt waren, durften auch die Postvereinsmarken für Inlandssendungen verwendet werden. Nicht mehr zur Verfügung stand hingegen die Netzmarke zu einem Gutegroschen, die am 30. September 1858 eingezogen wurde. (Ausnahme: Exemplare, die sich in Kundenhänden befanden, durften genutzt werden.)
Münzgesetze

Gebührenordnung

Mit der Währungsreform ging auch eine Anpassung der internen Gebührenordnung für das Königreich Hannover einher.
Briefe bis 1 Loth (ex.) Gewicht waren mit 1 Groschen Gebühr belegt (unfrankierte Briefe 1 ½ Groschen). Die Gewichtsprogression sah bis 2 Loth (ex.) den 2-fachen, bis 3 Loth (ex.) den 3-fachen Betrag vor. Jedes weitere Loth wurde mit dem einfachen Briefporto taxiert.

Freimarkenausgabe

Anfang Februar 1859 kamen die Freimarken (Circular Nr. 23 vom 03. Februar 1859) der neuen Währung zur Ausgabe. Zunächst eine 3 Pfennig / 1/3 Freimarke (Rottöne) und dann eine Freimarkenserien zu 1 Groschen (Rottöne); 2 Groschen (Blautöne) und 3 Groschen (Gelborangetöne). Diese Marken zeigten das Kopfbild von Georg V. (1819 – 1878).
Die Verwendung dieser Marken waren sowohl für den Inlandgebrauch, als auch für die Verwendung in das Ausland vorgesehen.
1 Groschen der „Allgemeinen Freimarken-Ausgabe in neuer Währung“.
1 Groschen der „Allgemeinen Freimarken-Ausgabe in neuer Währung“. Entwertung mit Ortsstempel: DKr. „LAUENAU“.

Inlandsbrief (Standard)

Die einheitliche Inlandsgebühr für Standard-Briefe ohne Entfernungsprogression erleichterte die Abwicklung der Postsendungen erheblich und war richtungsweisend für die Postabwicklung.
Standardbrief (Couvert) mit 1 Groschen (karmin der Ausg. 1859) als Inlandstandardbrief nach Lüneburg
Standardbrief (Couvert) mit 1 Groschen (karmin der Ausg. 1859) als Inlandstandardbrief nach Lüneburg portogerecht [1 Groschen Gebühr für Briefe bis 1 Loth (ex.) Gewicht innerhalb des Königreich Hannovers] verwendet. Ortsstempel: DKr. „LAUENAU“ vom 3. März. Rückseite: Ankunftsstempel DKr. „LÜNEBURG“ vom 3. März.
Standardbrief (gefalteter Papierbogen) mit 1 Groschen (karmin der Ausg. 1859) als Inlandstandardbrief nach Hannover
Standardbrief (gefalteter Papierbogen) mit 1 Groschen (karmin der Ausg. 1859) als Inlandstandardbrief nach Hannover portogerecht [1 Groschen Gebühr für Briefe bis 1 Loth (ex.) Gewicht innerhalb des Königreich Hannovers] verwendet. Ortsstempel: DKr. „LAUENAU“ vom 22. März. Rückseite: Ankunftsstempel DKr. „HANNOVER“ vom 23. März.

Inlandsbrief (Standard)

Ganzsache (1 Groschen - mattrosa der Ausg. 1861) als Inlandstandardbrief nach Sarstedt
Ganzsache (1 Groschen - mattrosa der Ausg. 1861) als Inlandstandardbrief nach Sarstedt portogerecht [1 Groschen Gebühr für Briefe bis 1 Loth (ex.) Gewicht innerhalb des Königreichs Hannovers] verwendet. Ortsstempel: DKr. „LAUENAU“ vom 29. November. Rückseite: Ankunftsstempel DKr. „SARSTEDT“ vom 30. November.

Auslandsbrief im Bereich des DÖVP: 2. Entfernungsstufe

Auslandsbrief ins Postvereinsgebiet.
Auslandsbrief ins Postvereinsgebiet. Brief von Lauenau nach Braunschweig (Herzogtum Braunschweig – Mitglied im DÖPV) vom 3. November 1863. Portogerecht mit 2 Groschen frankiert (gemäß Cicular 15 vom 27. Mai 1858 „Zweiter Nachtrag zu dem revidierten Postvereinsvertrag vom 05. Dezember 1851“). 2 Groschen der „Allgemeinen Freimarken-Ausgabe in neuer Währung“ (dunkelblau). Entwertung mit Ortsstempel: DKr. „LAUENAU“ vom 3. November 1863. Rückseite: Distributionsstundenstempel K1 2z „5 ½ - 7 ½ Nm / 4 /11“ (Ø 22 mm) und Distributionsstempel K1 „4.“ (Ø 14 mm).

Inlandsbrief (Standard)

Der Prägedruck der Wertstempel bei den Ganzsachen war zunächst auf der linken Seite. Bei der Ausgabe von 1861 wurde dieser rechts eingeprägt. Die Ausgabe 1863 zeigt den Wertstempel wieder links.
Ganzsache (1 Groschen - mattrosa der Ausg. 1861) als Inlandstandardbrief nach Hannover
Ganzsache (1 Groschen - mattrosa der Ausg. 1861) als Inlandstandardbrief nach Hannover portogerecht [1 Groschen Gebühr für Briefe bis 1 Loth (ex.) Gewicht innerhalb des Königreich Hannovers] verwendet. Ortsstempel: DKr. „LAUENAU“ vom 30. Oktober.
Ganzsache (1 Groschen - rosa der Ausg. 1863) als Inlandstandardbrief nach Wunstorf
Ganzsache (1 Groschen - rosa der Ausg. 1863) als Inlandstandardbrief nach Wunstorf portogerecht [1 Groschen Gebühr für Briefe bis 1 Loth (ex.) Gewicht innerhalb des Königreich Hannovers] verwendet. Ortsstempel: DKr. „LAUENAU“ vom 31. Dezember. Rückseite: Ankunftsstempel DKr. „WUNSTORF-BAHNHOF“ vom 1. Januar.

Auslandbriefe im Bereich des DÖPV

Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin war Mitglied des DÖPV (GV S. 95 – vom 27. Mai 1851) Eintritt am 1. Januar 1851.
Ganzsachenumschlag (3 Groschen - orangegelb der Ausg. 1859) als Auslandsbrief innerhalb des DÖPV (Entfernungsstufe über 20 Meilen) nach Schwerin
Ganzsachenumschlag (3 Groschen - orangegelb der Ausg. 1859) als Auslandsbrief innerhalb des DÖPV (Entfernungsstufe über 20 Meilen) nach Schwerin (Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin) portogerecht [3 Groschen Gebühr für Briefe bis 1 Loth (ex.) Gewicht innerhalb des DÖPV über 20 Meilen Zustellentfernung] verwendet. Ortsstempel: DKr. „LAUENAU“ vom 18. Juli. Rückseite: Ausgabestempel DKr. „AUSG. No 1 19/7“ vom 19. Juli.
Ganzsachenumschlag (3 Groschen - braun der Ausg. 1859) als Auslandsbrief innerhalb des DÖPV (Entfernungsstufe über 20 Meilen) nach Schwerin
Ganzsachenumschlag (3 Groschen - braun der Ausg. 1861) als Auslandsbrief innerhalb des DÖPV (Entfernungsstufe über 20 Meilen) nach Schwerin (Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin) portogerecht [3 Groschen Gebühr für Briefe bis 1 Loth (ex.) Gewicht innerhalb des DÖPV über 20 Meilen Zustellentfernung] verwendet. Ortsstempel: DKr. „LAUENAU“ vom 16. Juni. Rückseite: Durchgangsstempel K1 „RODENBERG“ vom 16. Juni 1866, und Bahnpoststempel K1 „HAGENOW-ROSTOCK / 17/6 II T“ vom 17. Juni; Ausgabestempel DKr. „AUSG. No 4 19/7“ vom 17. Juni.

Gebrochenes Siegel – postseitig verschlossen

Dienstsache der Königlichen Forst Inspektion in Springe nach Lauenau.
Dienstsache der Königlichen Forst Inspektion in Springe nach Lauenau. Datiert vom 9. März 1863. Der Brief ist mit gebrochenem Siegel in Lauenau angekommen und postseitig mit dem Dienstsiegel der Königlichen Postexpedition Lauenau verschlossen worden.

Fahrpost: Aufgabe-Schein

Form „No 65“ der Königlichen Post Administration“ als Aufgabe-Schein zur Beleg für die Einlieferung von Postgut. Zur Ortsangabe diente der L 1 „LAUENAU“ aus der vorphilatelistischen Zeit. Unterschrift des Postexpedienten Schmidt aus Lauenau.
Aufgabescheine über die Einlieferung
Links: Aufgabeschein über die Einlieferung eines Briefes mit Paket nach Wennigsen in (Hannover) Linden. Der Schein ist mit 1 ggr 6 Pfennig Gebühr bewertet. Die Fahrpostgebühr (Päckereitaxe) betrug bei einer Entfernung bis zu 5 Meilen 1 Gutegroschen. Für die Ausstellung des Aufgabeschein war eine Gebühr von 6 Gutepfennig zu zahlen (gem. Dienst-Instruktion, Hannover 1856).
Rechts: Aufgabeschein über die Einlieferung eines Briefes nebst einer Rolle nach Münder. Der Schein ist mit 2 Groschen 5 Pfennig Gebühr bewertet. Die Fahrpostgebühr (Päckereitaxe) betrug bei einer Entfernung bis zu 8 Meilen 2 Groschen , für die Ausstellung des Aufgabeschein war eine Gebühr von 5 Pfennig zu zahlen (GV S. 287 vom 4. September 1858). (Beachte: Währungsreform vom 1. Oktober 1858 !!).

Fahrpost: „Couvertsendung“ / Wertbrief

Generell wurden Geldbriefe nicht mit Aufgabezettel versehen. Es gab jedoch eine kurzfristige Ausnahme im Königreich Hannover. Im § 12 des Circular Nr. 26 vom 9. Juni 1859 wurde die normale Verwendung von großformatigen Aufgabezetteln auf alle Fahrpostsendungen ausgedehnt, auch auf die sogenannten „Couvertsendungen“. Das führte im praktischen Postbetrieb zu Unklarheiten und Verwechselungen, weshalb mit dem Circular 31 vom 27. Februar 1860 besondere, gummierte Aufgabezettel in kleinformatigem Schwarzdruck eingeführt wurden.
„Couvertsendung“ aus Lauenau nach Linden (Hannover) mit großformatigem Aufgabezettel „582 aus Lauenau“
„Couvertsendung“ aus Lauenau nach Linden (Hannover) mit großformatigem Aufgabezettel582 aus Lauenau“ (rote Nummer mit Ortsbezeichnung in Frankturschrift ; Format: 3,8 * 5,7 mm). Gebühr: 1 Groschen (Gebühr für das Inlandsporto) plus 5 Pfennig Zustellgebühr (lt. Bestellgeldordnung vom 1. Oktober 1858 – Gebühr für „andere Sendungen“).
Wertbrief des Amtes Lauenau (14. Dezember 1861) nach Linden mit der Fahrpost befördert.
Wertbrief („Hierbei baar 2 Thaler 24 Groschen“) des Amtes („AmtL“) Lauenau (14. Dezember 1861) nach Linden mit der Fahrpost befördert. Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“ (Nachverwendung des vorphilatelistischen Stempels) mit blauem Buntstift handschriftlich nebengesetztem Datum „14 / 12“. Ausgeworfene Gebühr neben dem Francovermerk „fr.“ Ordnungsgemäß in Rötel vermerkt „2 , 5“ für 2 Groschen 5 Pfennig (nach dem Gesetz die Posttaxe betreffend vom 28. August 1858 – GV S.271 Nr. 1: Fahrposttaxe bis 8 Meilen 2 Groschen plus 5 Pfennig Werttaxe bis 40 Thaler bei einer Entfernung bis 12 Meilen). Rückseitiger DKr. „HANNOVER“ (blauer Abschlag) vom 15. Dezember.

Fahrpost: Briefe (portofreie Dienstsache; „Päckerei-Sendung“)

Portofreie Dienstsache

Portofreie Dienstsache des Amtes Lauenau vom 11. Januar 1856 mit der Fahrpost nach Springe befördert.
Portofreie Dienstsache des Amtes Lauenau vom 11. Januar 1856 mit der Fahrpost nach Springe befördert. Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“ (Nachverwendung des vorphilatelistischen Stempels) mit blauem Bundstift handschriftlich nebengesetztem Datum „11 / 1“. Rückseitiger DKr. „SPRINGE“ (blauer Abschlag) vom 12. Januar.

„Päckerei-Sendung“

Franco-Adress-Brief für eine Fahrpostsendung (Paketbegleitbrief) des Gerichtsvogts aus Lauenau
Franco-Adress-Brief für eine Fahrpostsendung (Paketbegleitbrief) des Gerichtsvogts aus Lauenau vom 21. April (1854) an die Königliche Amts Kasse in Wenningsen im Zustellbereich des Postamts Linden bei Hannover. Der Adress-Brief ist mit „2“ Gutegroschen austaxiert. Die Taxe berechnet sich: „3 3/10 Loth“ für Adress-Briefe über 1 Loth Zollgewicht ist die „Minimal-Pototaxe für Päckereien“ zu entrichten (hier bis 10 Meilen 2 Silbergroschen Gebühr). (Lt. Taxbestimmung vom 16. April 1851). Ortsaufgabestempel: L 1 „LAUENAU“ mit handschriftlich nebengesetztem Datum „21 / 4“.

III. Periode: 1866 bis 1871
Lauenau in der Provinz Hannover im Königreich Preußen

a) Königlich Preußische Post (1866 – 1867)

Politische Situation

Im Verlauf des Kampfes zwischen Preußen und Österreich um die Vorherrschaft in Deutschland kam es zu einer kriegerischen Auseinandersetzung zwischen dem Königreich Hannover und dem Königreich Preußen. In der Nacht zum 16. Juni 1866 marschierten preußische Truppen von Holstein und Minden aus in das Königreich Hannover ein. Zwischen dem 27. und 29. Juni kam es zu einer Entscheidungsschlacht zwischen den hannoverschen Truppen und dem preußischem Aufgebot bei Langensalza in Thüringen. Die hannoverschen Truppen kapitulierten. Am 3. Juli 1866 wurde der „Deutsche Krieg“ in der Schlacht von Königgrätz in Böhmen zugunsten Preußens entschieden. Das Königreich Hannover wurde durch das Gesetz vom 20. September 1866 mit Wirkung zum 3. Oktober 1866 durch Preußen annektiert und hörte damit auf zu existieren.

Postsystem

Gegen Ende 1866 zeichnete sich die Integration des hannoverschen Postsystems in die preußische Administration immer deutlicher ab. Ab 1. Januar 1867 wurde die preußische Oberpostdirektion Hannover gegründet, die für die Preußische Provinz Hannover zuständig wurde.

Gebührenordnung

Die hannoversche Gebührenordnung blieb auch unter Preußischer Administration im Wesentlichen erhalten. Insbesondere der hannoversche Inlandtarif, der lediglich eine Gewichsprogression hatte und nicht nach Entfernung gegliedert war, galt weiter. Im Verkehr mit den „altpreußischen Bereichen“ galten weiterhin die nach Gewicht und Entfernung gestaffelten Gebührentarife des DÖPV.

Freimarken

Ab 1. Oktober 1866 wurden preußische Marken an den Postschaltern verkauft. Verwendet wurden die Ausgaben der Pfennig- und Silbergroschenserien der Ausgaben 1861, 1865 und 1866. Die Marken waren im Trennbereich durchstochen. In Lauenau wurden die Marken fast generell einseitig durch Scherentrennung voneinander getrennt. Dieses Trennverfahren in Lauenau lässt sich bis zu den verwendeten Groschenmarken nachweisen.
1 Sgr. (Farbvarianten: mittelrosa bis karmin und weinrot) der Ausgabe Preußischer Adler im Oval von 1861 und 3 Sgr. (braunocker) der Ausgabe Preußischer Adler im Oval von 1862.
1 Sgr. (Farbvarianten: mittelrosa bis karmin und weinrot) der Ausgabe Preußischer Adler im Oval von 1861 und 3 Sgr. (braunocker) der Ausgabe Preußischer Adler im Oval von 1862. Entwertet mit DKr. „LAUENAU“ (Stempelfarbe: blau). Nach der gewaltsamen Eingliederung des Königreichs Hannover in das Königreich Preußen wurden zunächst die bisher verwendeten Ortsaufgabestempel weiterverwendet. Ein interessanter Aspekt für den Philatelisten bildet der Wechsel der Stempelfarbe von Blau auf Schwarz; denn die vorgeschriebene Stempelfarbe in Preußen war Schwarz. Dieser Wechsel erfolgte nach der Übernahme Hannovers durch Preußen uneinheitlich. Lauenau stempelte bis 1869 in Blau.

Standardbrief („Inlandporto“)

Preußische Ganzsache von Lauenau nach Bremen.
Preußische Ganzsache von Lauenau nach Bremen. Portogerecht für Postsendungen innerhalb der Provinz Hannover mit 1 Silbergroschen bewertet (sonst: Gebühr über 10 Meilen 2 Sgr.). Anwendung des „alten“ hannöverschen Inlandtarifs. Die Bestimmung über die Anwendung dieses Tarifs besagte, dass dieser nur angewendet werden durfte, wenn Absende- und Bestimmungsort im ehemaligen hannöverschen Postgebiet lag. Das Königreich Hannover unterhielt bis zur Annektierung durch Preußen in der Freien Hansestadt Bremen eine Postanstalt. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 3. Oktober (1867) (Stempelfarbe: blau). Rückseite: EK 4z „BREMEN“ vom 4. Oktober 1867 (Durchmesser 23 mm).
Standard „Inland“ Brief an die Ritterschaftliche Credit Anstalt in Hannover.
Standard „Inland“ Brief an die Ritterschaftliche Credit Anstalt in Hannover. Portogerecht für Postsendungen innerhalb der Provinz Hannover. Frankiert mit 1 Sgr. (weinrot) der Ausgabe Preußischer Adler im Oval von 1861. (Preußen hatte eine von der Hannoverschen Post abweichende Entfernungs- und Gewichtsprogression bei Briefe. Für die Provinz Hannover galten die „alten“ hannöverschen Inlandtarife - ohne Entfernungsprogression – nach der Übernahme der Post durch Preußen weiter. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 19. Februar (1867) (Stempelfarbe: blau).

Lauenau in der Provinz Hannover im Königreich Preußen

b) Post im Norddeutschen Bund (1868 – 1871)

Politische Situation und ihre postgeschichtliche Auswirkung

Nachdem Preußen in der Schlacht von Königgrätz den „Deutschen Krieg“ zu seinen Gunsten entschieden hatte, schloss sich das Königreich mit 17 deutschen Staaten und Hansestädten am 18. August 1866 durch Staatsverträge zum Norddeutschen Bund zusammen. Nach Inkrafttreten der Verfassung des Norddeutschen Bundes wurde die Verwaltung des Postwesens dem Genralpostamt in Berlin übertragen. Der Zuständigkeitsbereich wurde als „Norddeutsches Postgebiet“ oder „Norddeutscher Postbezirk“ bezeichnet. Das „Gesetz über das Postwesen des Norddeutschen Bundes“ vom 2. November 1867 und das „Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Norddeutschen Bundes“ vom 4. November 1867 traten am 1. Januar 1868 in Kraft. Auch durch die Gründung des Deutschen Reiches – 1871 – änderte sich die Zuständigkeit der Norddeutschen Post nicht. In der Reichsverfassung wurden Baden, Bayern und Württemberg Sonderrechte zugestanden, unter anderem eine eigene Postverwaltung mit eigenen Postwertzeichen.

Gebührenordnung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Posttaxen am 1. Januar 1868 sind im gesamten Norddeutschen Postgebiet einheitliche Postgebühren eingeführt worden. Die Tarife wurden in Silbergroschen festgesetzt. Wesentliche Neuerung war die einheitliche Gebühr ohne Entfernungsprogression innerhalb des Norddeutschen Bundes für „Standard“-Briefe bis 1 Loth (15 g bei Auslandssendungen; 16 2/3 g bei Inlandssendungen ) von einen Groschen und bis 250 g von zwei Groschen.

Ortsaufgabestempel

Königlich Preußische Postspedition Lauenau in der Provinz Hannover im Norddeutschen Bund
NV Preußen Stempel Lauenau
DKr Ø 28 mm 1852 – (1876) schwarz
blau
Die vorgeschriebene Stempelfarbe war Schwarz. Der Wechsel erfolgte nach der Übernahme Hannovers durch Preußen und der folgende Übergang in den Norddeutschen Postbezirk uneinheitlich. Lauenau stempelte bis 1869 in Blau.

Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ (blaue Stempelfarbe)

1852 hatte das Hannoversche General-Postdirectorium die blaue Stempelfarbe mit dem Circular vom 23. April 1852 eingeführt. Die in Preußen vorgeschriebene Stempelfarbe war schwarz. Der Wechsel der Stempelfarbe nach Übernahme des Königreich Hannovers durch Preußen erfolgte uneinheitlich. Die Umsetzung der Verordnung war einerseits durch die Farbvorräte der einzelnen Postämter aber sicher auch von der Identifizierung der Postbeamten mit Preußen beeinflusst. In der Provinz Hannover gab es Postanstalten, die schon zu Beginn der preußischen Zeit die Farbe wechselten, andere Stempelten mit blauer Farbe bis zur Ausgabe der ersten Freimarken des Deutschen Reiches. In Lauenau lässt sich die Verwendung blauer Stempelfarbe bis 1868 nachweisen.
Freimarke 1 Groschen (hellkarmin – durchstochen) der Ausgabe 1868 entwertet mit Ortsaufgabestempel
Freimarke 1 Groschen (hellkarmin – durchstochen) der Ausgabe 1868 entwertet mit Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU

Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ (blaue Stempelfarbe)

Standardbrief  bis 1 Loth von Lauenau nach Bückeburg.
Standardbrief bis 1 Loth von Lauenau nach Bückeburg. Gebühr 1 Groschen. Freimarke: 1 Groschen (hellkarmin – durchstochen) der Ausgabe 1868. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 1. November (1868) (Stempelfarbe: blau). Rückseite: Ausgabestempel „AUSG. 2 / No 1“ von Bückeburg.
Standardbrief  über 1 Loth bis 250 g (Gewichtsprogression) von Lauenau nach Hannover.
Standardbrief über 1 Loth bis 250 (Gewichtsprogression) von Lauenau nach Hannover. Gebühr 2 Groschen. Freimarke 2 Groschen (grauultramarien – durchstochen) der Ausgabe 1868. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 24. Oktober (1868) (Stempelfarbe: blau).

Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ (schwarze Stempelfarbe)

Ab 1869 lässt sich in Lauenau für den DKr.-Stempel „LAUENAU“ die Verwendung von schwarzer Stempelfarbe nachweisen.
Freimarke 1 Groschen und 2 Groschen der Ausgabe 1869 entwertet mit Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“.
Freimarke 1 Groschen (dunkelrotkarmin – gezähnt) und 2 Groschen (hellgraublau; grauultramarin – gezähnt) der Ausgabe 1869 entwertet mit Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ (schwarze Stempelfarbe).
Standardbrief  bis 1 Loth von Lauenau nach Verden.
Standardbrief bis 1 Loth von Lauenau nach Verden. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 6. Juni (1870) (Stempelfarbe: schwarz). Rückseite: Ankunftstempel DKr. „VERDEN * NACHTS *“ Ø 22 mm vom 7. Juni (1970). Siegel der Familie von Zerssen. Absender ist die Landadelsfamilie von Zerssen, die das Lauenauer Gut mit dem Schloss Meysenburg 1610 errichtet hat.
Standardbrief  bis 1 Loth von Lauenau nach Münder.
Standardbrief bis 1 Loth von Lauenau nach Münder. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 21. September (1870) (Stempelfarbe: schwarz). Rückseite: Ankunftsstempel Rahmenstempel 3-zeilig „MÜNDER / AM DEISTER / Datum – Uhrzeitbereich“ vom 9. August 1869. Dieser Stempel löste in Münder den bisher verwendeten hannöverschen DKr. „MÜNDER“ ab.

Standardbrief bis 1 Loth

Standard“-Briefe bis 1 Loth (15 g bei Auslandssendungen; 16 2/3 g bei Inlandsendungen) kosteten 1 Groschen Gebühr („Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Norddeutschen Bundes“ vom 4. November 1867).
Standard Brief nach Springe vom 18. August 1869.
Standard Brief nach Springe vom 18. August 1869. Portogerecht frankiert mit 1 Groschen (hellkarmin – gezähnt) der Ausgabe 1869. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 18. August (1869) (Stempelfarbe: schwarz).

Aufbrauchausgabe als Wertbrief

Um die eingezogenen Bestände an Ganzsachenumschlägen der Mitgliedstaaten des Norddeutschen Bundes aufzubrauchen, wurden die alten Wertstempel mit durchstochenen Marken des Norddeutschen Bundes überklebt.
Wertbrief von Lauenau nach Springe vom 27. Februar 1869.
Wertbrief von Lauenau nach Springe vom 27. Februar 1869. Portogerechte Verwendung des überklebten (2 Silbergroschen – blau) preußischer Ganzsachenumschlag (der Ausgabe 1863 Format 147 * 84 mm) mit 2 Gr. (blau – durchstochene Perforation) der Ausgabe des Norddeutschen Bundes von 1868. Beförderungsgebühr bis 5 Meilen für einen Wertbrief 1 ½ Groschen plus ½ Groschen Versicherungsgebühr = 2 Groschen Gebühr („Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Norddeutschen Bundes“ vom 4. November 1867). Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 27. Februar (1869) (Stempelfarbe: schwarz).

Standardbrief über 1 Loth bis 250 g (Gewichtsprogression)

Briefe über 1 Loth (15 g bei Auslandssendungen; 16 2/3 g bei Inlandssendungen ) bis 250 g kosteten 2 Groschen Gebühr („Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Norddeutschen Bundes“ vom 4. November 1867).
Standardbrief  über 1 Loth bis 250 g (Gewichtsprogression) von Lauenau nach Verden.
Standardbrief über 1 Loth bis 250 g (Gewichtsprogression) von Lauenau nach Verden. Austaxiert mit handschriftlich „2 /“ für 2 Groschen Gebühr mit nebengesetzter Kontrollparaphe. Portogerecht mit 2 Groschen austaxiert und frankiert für Briefe in der Gewichtsprogression. Freimarke 2 Groschen (hellgraublau – gezähnt) der Ausgabe 1869. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 21. März (1870) (Stempelfarbe: schwarz).
Standardbrief  über 1 Loth bis 250 g (Gewichtsprogression) von Lauenau nach Hannover.
Standardbrief über 1 Loth bis 250 g (Gewichtsprogression) von Lauenau nach Hannover. Austaxiert mit handschriftlich „2 /“ für 2 Groschen Gebühr mit nebengesetzter Kontrollparaphe. Portogerecht mit 2 Groschen austaxiert und frankiert für Briefe in der Gewichtsprogression. Freimarke 2 Groschen (grauultramarien – gezähnt) der Ausgabe 1869. Ortsaufgabestempel: DKr. „LAUENAU“ vom 19. August (1870) (Stempelfarbe: schwarz). Vorderseitige Doppelstempelung durch das Ankuftspostamt in Hannover.

IV. Periode: 1871 bis 1975
Lauenau in der Provinz Hannover des Königreich Preußen im Deutschen Kaiserreich bis zur Einführung des Reichspostnormstempels 1875.

Politische Situation und die postgeschichtliche Auswirkung

Am 4. Mai 1871 trat die Deutsche Reichsverfassung vom 16. April 1871 in Kraft. Das Deutsche Reichspostgebiet ist deckungsgleich mit dem Gebiet des Norddeutschen Postbezirks.

Briefe

Die Briefe dieser Zeit waren gefaltete Papierbogen, zunehmend wurden Couverts verwendet.

Gebührenordnung

Die Postordnung vom 1. Januar 1868 über die Posttaxen aus der Zeit der Norddeutschen Bundespost blieb auch unter der Reichpost bis zum 31. Dezember 1874 gültig. Mit der Währungsreform am 1. Januar 1875 wurden neue Gebühren fällig. So kostete ein Brief bis einschließlich 15 g Gewicht 10 Pfennig, ein Brief über 15 g bis 250 g 20 Pfennig.

Ortsaufgabestempel

Auf den Ausgaben der Freimarken in Lauenau wurde zunächst noch der Stempel des Königreichs Hannover nachverwendet, bis es um 1876 zum Einsatz eines Reichpost-Normstempel kam.
Königlich Preußische Postspedition Lauenau in der Provinz Hannover im Deutschen Reich
NV DR Stempel Lauenau
DKr Ø 28 mm 1852 – (1876) schwarz
RP 1 Stempel Lauenau
Ekr4z Ø 26 mm (1876) – (1891) schwarz

Freimarken der Deutschen Reichspost für den Reichspostbezirk

Die ersten Freimarken im Bereich der Talerwährung wurden in den Stufen ¼ Gr., 1/3 Gr., ½ Gr., 1 Gr., 2 Gr. und 5 Groschen verausgabt. Sie erhielten eine Prägung des Reichsadlers im Mittelfeld. Auf den ersten Ausgaben war der Reichsadler mit kleinem Brustschild (preußischer Adler), ohne Bänder, Aachener Krone.
1 Groschen (karmin) und 2 Groschen (grauultramarin) der Freimarkenausgabe Adler mit kleinem Brustschild.
1 Groschen (karmin) und 2 Groschen (grauultramarin) der Freimarkenausgabe Adler mit kleinem Brustschild. Die Marken wurden meist durch Scherentrennung vereinzelt. Entwertung mit nachverwendetem hannöverschen Ortsaufgabestempel DKr. „LAUENAU“ (schwarze Stempelfarbe).

Freimarken der Deutschen Reichspost für den Reichspostbezirk

Wegen der Änderung des Hoheitssymbols auf den Freimarken kam es zum Neudruck mit geändertem Reichsadler (Vierbügelkrone mit Reichsapfel und Kreuz in der Mitte; zwei Mitrabänder, preußischer Adler mit Hohenzollernwappen).
1/3 Groschen (gelblichgrün) und 1 Groschen (karmin) der Freimarkenausgabe Adler mit großem Brustschild.
1/3 Groschen (gelblichgrün) und 1 Groschen (karmin) der Freimarkenausgabe Adler mit großem Brustschild. Die Marken wurden meist durch Scherentrennung vereinzelnd. Entwertung mit nachverwendetem hannöverschen Ortsaufgabestempel DKr. „LAUENAU“ (schwarze Stempelfarbe).
Portopflichtige Dienstsache („P.D.S.“) aus Lauenau nach Springe vom 3. Dezember 1872.
Portopflichtige Dienstsache („P.D.S.“) aus Lauenau nach Springe vom 3. Dezember 1872. Portogerecht für Reichpoststandard-Brief mit 1 Groschen (hier: 1 Groschen karmin der Ausg. 1872 großes Brustschild) frankiert. Nachverwendeter hannöverscher Ortsaufgabestempel DKr. „LAUENAU“ vom 3. Dezember (1872) (Stempelfarbe: schwarz). Rückseitiger nachverwendeter hannöverscher Ankunftstempel: DKr. „SPRINGE“ vom 4. Dezember (1872).

Vom Thaler zur Mark

Am 9. Juli 1873 unterzeichnete Kaiser Wilhelm I. das deutsche Münzgesetz. Mit seiner Unterschrift war der Schlussstrich unter ein Währungschaos aus Gulden, Thalern, Franken und vielen anderen Münzen, die im Umlauf waren, gesetzt.
Vor 1873 hatte es ein Wirrwarr unterschiedlicher Währungs- und Münzsysteme gegeben. Jeder Bundesstaat hatte eine eigene Währung und prägte eigene Münzen. Ständiges Umrechnen gehörte zum Wirtschaftsalltag. Im Norddeutschen Reichgebiet war die Leitwährung der preußische Taler, eingeteilt in 30 Groschen zu 12 Pfennigen. Mit der neuen Reichsmark wurde auch erstmals die Dezimalteilung der Mark (d.h. Mark geteilt in 100 Pfennige) eingeführt. Die neuen Mark- und Pfennigstücke lösten die alten Münzen allerdings nur langsam ab. Einen Stichtag für den Umtausch gab es nicht. Die umlaufenden Münzen wurden nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Bei der Umstellung im alten Talergebiet war die Umrechnung verhältnismäßig einfach, da der Wechselkurs 1 Taler = 3 Mark war. Schwieriger war allerdings die Umrechnung der alten preußischen Pfennige in neue Reichspfennige.

Neue Währung: 1 Mark = 100 Pfennig
1. Januar 1875: Freimarkenausgabe: Ziffern bzw. Reichsadler im Oval unter Krone mit Bändern, Wertangabe „PFENNIGE“.
5 Pfennig(e) (smaragdgrün) und 10 Pfennig(e) (Farbvarianten) der Markenausgabe 1875
5 Pfennig(e) (smaragdgrün) und 10 Pfennig(e) (Farbvarianten) der Markenausgabe 1875: Ziffern bzw. Reichsadler im Oval unter Krone mit Bändern, Wertangabe „PFENNIGE“. Nachverwendeter hannöverscher Ortsaufgabestempel DKr. „LAUENAU“ (Stempelfarbe: schwarz).

Portopflichtige Dienstsache

Portopflichtige Dienstsache (P.D.S.) der 2. Gewichtsstufe vom 2. März 1876 nach Dalle bei Eschede.
Portopflichtige Dienstsache (P.D.S.) der 2. Gewichtsstufe vom 2. März 1876 nach Dalle bei Eschede. Portogerecht mit 20 Pfennig (hier: zwei Freimarken 10 Pfennige – rosa – Ausg. 1875) frankiert. Nachverwendeter hannöverscher Ortsaufgabestempel DKr. „LAUENAU“ vom 2. März (1876) (Stempelfarbe: schwarz). Rückseite: Ausgabestempel K1 „ESCHERDE“ vom 3. März 1876. Versiegelt mit Papierdienstsiegel „Königl. Preussische Oberförsterei * Lauenau*“.

Ganzsachenumschlag

Ganzsachenumschlag 10 Pfennige (rosa – Ausgabe 1875)  nach Hannover verwendet.
Ganzsachenumschlag 10 Pfennige (rosa – Ausgabe 1875) nach Hannover verwendet. Nachverwendeter hannöverscher Ortsaufgabestempel DKr. „LAUENAU“ vom 7. November (1875) (Stempelfarbe: schwarz). Rückseite: Ausgabestempel „AUSG. No. 1“.

Wertbrief

Ganzsachenumschlag 10 Pfennige (rosa – Ausgabe 1875)  nach Hannover verwendet.
Wertbrief über einen Wert von 512,45 Reichmark vom 15. November 1875 nach Einbeck . Die Gebühr setzt sich zusammen aus 20 Pfennig Briefporto für Wertbriefe bis 10 Meilen Entfernung plus Versicherungsgebühr von 10 Pfennig (á 300 Mark 5 Pfennig Gebühr = 10 Pfennig). Gewichtsangabe „35 gr.“, Kartierungsnummer „444“ und „257“ für die Registrierung im Manual der Post.

Reichspostablöse-Stempel

Der in Lauenau verwendete Reichspoststempel, der den seither verwendeten hannöverschen DKr-Stempel ablöste, wurde als „ursprünglicher“ SCHILLING-Stempel ( Michel Stempelhandbuch II-Teil, S.97 ff.) definiert. Die OPD Hannover war eine SCHILLING-Domäne. Der Graveur Schilling war vertraglicher Dauerlieferant des Post-Zeugamtes Berlin. Er spielte dort und insbesondere im Bereich der OPD Hannover eine bedeutende Rolle.
RP 1 Stempel Lauenau
Ekr4z Ø 26 mm (1876) – (1891) schwarz
Portopflichtige Dienstsache nach Münder.
Portopflichtige Dienstsache nach Münder. Portogerecht mit 10 Pfennig (hier: 10 Pfennig – lebhaftkarmin – der Ausg. 1880 ff.) frankiert. Ortsaufgabestempel: K1 „*LAUENAU *“ (sog. SCHILLING-Stempel) vom 14. März 1883. Rückseite: Ankunftstempel R1 „MÜNDER AM DEISTER“ vom 15. März 1883.
Portopflichtige Dienstsache aus Hülsede nach Münder.
Portopflichtige Dienstsache aus Hülsede nach Münder. Portogerecht mit 10 Pfennig (hier: 10 Pfennig – lebhaftkarmin – der Ausg. 1880 ff.) frankiert. Ortsaufgabestempel: K1 „*LAUENAU *“ (sog. SCHILLING-Stempel) vom 8. September 1882. Rückseite: Ankunftstempel R1 „MÜNDER AM DEISTER“ vom 19. September 1882. Dienstsiegel „KIRCHE / HÜLSEDE“.

Verwendete Literatur/Quellen:

/1/ Paul Scheffler: „Menschen die das Leben in Lauenau und Feggendorf prägten“, Bad Münder 1985
/2/ Werner Steven: „Inhaltsübersicht der postalisch relevanten hannoverschen Circulare, Gesetze und Verordnungen von 1810 bis 1866“, Braunschweig 1998
/3/ Friedrich Nölke: „Weiterverwendungen hannoverscher Poststempel“, in Ausstellungskatalog GEHRDEX `99.
/4/ Friedrich Nölke: „Die Einführung von Franco-Marken bei der Königlich Hannoverschen Post“, in Ausstellungskatalog HABRIA 2000.
/5/ A. von Lenthe: „Hannover – Postanstalten und Poststempel“, Hannover 1971