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letzte Änderung: 7. November 2005
Zusammengestellt aus Anlass der Sonderausstellung „PostWertZeichen“ von Heinz K. Selig, Ludwigsburg
Folien zum Vortrag (PDF - 5,42 MB)
Plakat für die Sonderausstellung zum Thema PostWertZeichen

PostWertZeichen


Die Beförderung von Nachrichten, Gegenständen und Personen sind Dienstleitungen, die etwas kosten. Mit diesem Ausstellungsrahmen soll an Beispielen die Vielfältigkeit von Wertzeichen der Post – PostWertZeichen – gezeigt werden, die deutlich machen, ob die Dienstleistung bereits bezahlt wurde oder noch zu bezahlen ist.

Franco-Briefe waren die Ausnahme

Wenn man heute einen Brief erhält, der unfrankiert und mit Nachgebühr belegt ist, betrachtet man das als Zumutung und ärgert sich. Vollständig vom Absender bezahlte Briefe waren jedoch vor 250 Jahren eher die Ausnahme. Der Absender ging mit der Bezahlung der Gebühr ein gewisses Risiko ein, da der Postverkehr unsicher war.
Franko-Briefe erhielten in der linken unteren Ecke einen Vermerk, der auf die Frankierung hinweist, z.B. „fco“, „franco“, „frei“ etc.. Dieses „PostWertZeichen“ war die Orientierungshilfe für den Absender, die Postgesellschaft und den Empfänger. Zu Kontrolle war die vom Absender entrichtete Frankogebühr auf der Briefrückseite vermerkt.

Der „Franco“-Vermerk zeigt an, dass die Postgebühr bis zum Empfänger bereits vom Absender gezahlt wurde.
Franco-Brief nach Celle an den Gerichtspräsidenten Gemming
Franco-Brief nach Celle an den Gerichtspräsidenten Gemming. Handschriftlicher „Franco“ Vermerk, d.h. die Gebühr bis zum Bestimmungsort ist bereits bezahlt. Handschriftliche Ortsaufgabe „de Rinteln“. Kartierungsnummer „22

Porto-Briefe waren die Regel

Die Zeiten waren unsicher, die Errechnung der Postgebühren insbesondere über Landesgrenzen hinweg waren schwierig und oft nicht geregelt. Jeder Postdienst verlangte die Bezahlung seiner geleisteten Arbeit direkt bei Übergabe an den nächsten Postdienst. Vor 1850 waren daher unbezahlte Briefe die Regel. Der Empfänger hatte zum Schluss alles zu zahlen. Auf der Briefvorder- und Rückseite wurden die Gebühren vermerkt.

Die Gebühr zahlt der Empfänger. Aus den WertZeichen der beteiligten Postdienste, wie Gewicht, Wert der Sendung, Zwischensumme und Entfernung errechnet sich die Gesamtgebühr.
Paketbegleitbrief von Herne nach Exten bei Rinteln, datiert am 8. Oktober 1784
Paketbegleitbrief von Herne nach Exten bei Rinteln, datiert am 8. Oktober 1784. Leitwegvermerk „per Rinteln“. Wertbrief im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Preußen und Schaumburg. Übergabepostamt Minden. Der Wert wird mit 204 Reichsthaler angegeben. Gewicht des Beutels: 6 Pfund 24 Loth. Der Brief wurde am Übergabepostamt Minden erneut gewogen. Hinweis: „gewogen in Minden 6 Pfund 28 Loth“ . Austaxiert in Minden mit 32 ¼ Groschen, für die Strecke nach Überschreiten der Grenze in Schaumburg wurden 11 7/12 Groschen ausgeworfen plus Bestellgeld 1 9/12 ggr.. Gesamttaxe 44 Groschen 4/12 .

Verträge bringen Übersicht

Auf der Grundlage von lehensrechtlichen bzw. vertraglichen Vereinbahrungen mit einer Reihe von deutschen Staaten, die sich zu einem losen Deutschen Bund zusammengeschlossen hatten, wurde Thurn und Taxis Inhaber der Postorganisation dieses Bundes. 1850 trat diese Thurn und Taxissche Postverwaltung dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei.
Damit war die Grundlage für ein einheitliches, gegenseitiges, vereinfachtes Gebührensystem geschaffen.
Paketbegleitbrief von Herne nach Exten bei Rinteln, datiert am 8. Oktober 1784
Franco-Brief von Rinteln nach Brake bei Lemgo („... abzugeben bei Herrn Kaufmann Zeiß zu Lemgo ...“) portogerecht austaxiert (handschriftlich) „½“ Silbergroschen für einen Brief der ersten Entfernungsstufe (bis 3 Meilen) bei einem Gewicht von (ex.) 1 Loth. . Der Empfänger hatte ¼ Sgr. Zustellungsgebühr zu zahlen.
Ortsaufgabestempel: EK „RINTELN“ (blauer Abschlag) vom 28. Oktober 1851. Mit nebengesetztem Stempel L 2 „VERSPÄTETE / AUFGABE“ zur Kennzeichnung, dass der Brief nach Abgang der Post beim Postamt in Rinteln eingeliefert worden ist.

PostWertZeichen für das Publikum

Ab dem 1. Januar 1852 konnten die Kunden im Fürstentum Hessen (Kassel) und ab 1. Januar 1854 im Fürstentum Schaumburg-Lippe an den Postschaltern der Fürstlich Thurn und Taxisschen Lehenspost PostWertZeichen kaufen. Die Thurn und Taxis-Post hatte damit drei Jahre nach der Bayerischen Staatspost und 12 Jahre nach dem der Engländer Rowland Hill, der Postwertzeichen in Großbritannien eingeführt hatte, eigene PostWertZeichen. Die Gebühr musste nun nicht erst bei der Einlieferung einer Sendung gezahlt, sondern konnte bereits vorher durch den Kauf von vorgefertigten WertZeichen entrichtet werden. Die Wertstufen entsprachen der Gebühr für Normalbriefe bis 1 Loth (ex.) angepasst an die Entfernungsprogressionsstufen für das Gebiet innerhalb des Thurn und Taxisschen Postgebiets und auch für die Entfernungsprogressionsstufen innerhalb des Deutsch-Österreichischen- Postvereins (DÖPV).
PostWertZeichen zu ½ Sgr., 1 Sgr., 2 Sgr. und 3 Sgr.
PostWertZeichen zu ½ Sgr., 1 Sgr., 2 Sgr. und 3 Sgr.
Franco-Brief nach Hessisch Oldendorf
Franco-Brief nach Hessisch Oldendorf. Entfernung Rinteln - Hess.-Oldendorf: 12,6 km = 1,7 Meilen. Gewicht des Briefes: bis (ex.) 1 Loth. Handschriftlicher Vermerk „¼“ für ¼ Silbergroschen Bestellgeld (bereits - da in roter Tinte ausgeworfen vom Absender bezahlt). Ortsstempel K14z ohne Sternchen „RINTELN / Tag / Monat / Jahr“ Durchmesser 21 mm vom 11. Juli 1852 als Ortsaufgabestempel und zur Markenentwertung verwendet. Rückseitiger Ankunftsstempel EK „OLDENDORF“ vom 12. Juli (1852).

Portofreiheit für die Fürsten

Portofreiheit war ein Privileg aller Regenten und deren Hofstaat. Das Portofreiheitsgesetz des Norddeutschen Bundes vom 5. Juni 1869 und das Reichsgesetz vom 29. Mai 1872 hob die meisten Portofreiheiten auf. Der Personenkreis, der Portofreiheit beanspruchen durfte, wurde auf die „regierenden Fürsten“ und deren Angehörige, sowie auf die dem fürstlichen Haus direkt unterstellten Verwaltungen und Betriebe beschränkt. Zur Kennzeichnung des Portofreiheitsprivilegs wurden neben dem Hinweis „Fürstliche Angelegenheit“ (meist handschriftlich oder mit Gummistempel angebracht) die Siegelmarken des berechtigten Personenkreises, der Verwaltungen oder Betriebe verklebt. Siegelmarken auf der Brief- oder Karten-Vorderseite sind teilweise durch die Reichspost wie PostWertZeichen abgestempelt worden, dienten sie doch dem gleichen Zweck.

Schwarze Papiersiegelmarke der Fürstin Marie Anna als PostWertZeichen.

Schwarze Papiersiegelmarke der Fürstin Marie Anna als PostWertZeichen
Postkarte der Fürstin Marie Anna (Marie Anna, Prinzessin von Sachsen-Altenburg, Herzogin zu Sachsen, vermählt am 16. April 1882 mit Georg, Fürst zu Schaumburg-Lippe).

Aversionalverträge für Behörden

Landesregierungen und einzelne Dienststellen schlossen ab 1870 mit der Reichspost Portoablöseverträge ab. Um in den Genuss der Portofreiheit zu gelangen mussten die Sendungen entsprechend gekennzeichnet werden.
Schaumburg-Lippe ab 1871 (Avers. Nr.8)
Preußen ab 1894 (Avers. Nr. 21)
Schaumburg-Lippe ab 1871 (Avers. Nr.8); Preußen ab 1894 (Avers. Nr. 21).

„Dä wat häget. Dä het wat“ – Gedruckte PostWertZeichen

Postbearbeitungsmaschinen, die zur Freimachung von Sendungen durch den Abdruck von PostWertZeichen dienten, wurden zunehmend bei großen Postaufkommen von Behörden und Unternehmen eingesetzt. Zählwerke addierten den laufenden Gebührenbetrag und die Gesamtgebühr wurde direkt mit der Post abgerechnet.

Gedruckte PostWertZeichen durch Freistempel-maschinen

Gedruckte PostWertZeichen durch Freistempel-maschinen
Die hier gezeigten Belege sind Archiv-Muster der Kreissparkasse Grafschaft Schaumburg (1937) und der Allgemeinen Ortskrankenkasse (1937). Nach der Zulassung der Freistempelmaschine durch die Reispost, aber vor der Inbetriebnahme wurden solche Archiv-Muster hergestellt. Gleichzeitig mit der Angaben des Postgebührenbetrages und des Tagesstempels wurde auch Werbung und Information mit aufgedruckt „Dä wat häget. Dä het wat!“.

Zur Bequemlichkeit der Kunden

Um auch außerhalb von Öffnungszeiten der Post Briefe versenden zu können wurden Briefkästen aufgestellt. Dazu war es notwendig geworden bereits vorfrankierte Briefe, später Postkarten für die Kunden bereitzustellen. Aus Kostengründen wurden die WertZeichen aufgedruckt.
Bildpostkarten aus Rinteln – Werbung für die Stadt
Bildpostkarten aus Rinteln – Werbung für die Stadt

Zulassungsmarken für Feldpost im 2. Weltkrieg

Zu Beginn des Krieges gab es keine Beschränkungen im Feldpostverkehr. Briefe und Päckchen wurden gebührenfrei versendet. Später wurden dann wegen mangelnder Transportmöglichkeit Zulassungsmarken kostenlos ausgegeben.
Zulassungsmarken für Luftfeldpost
Zulassungsmarken für Inselfeldpost
Zulassungsmarken für Luftfeldpost und Inselfeldpost im 2. Weltkrieg.

Not macht erfinderisch! – Zurück zu den Wurzeln!

Zurück zur Vormarkenzeit. Um den Bedarf an gültigen PostWertZeichen in Notzeiten auszugleichen wurde an den Postschaltern die entrichtete Gebühr durch Stempel oder handschriftliche Vermerke quittiert.

„Gebühr bezahlt“, 1923 und 1945

Lokale Notganzsache aus Bad Eilsen mit Stempel „Gebühr bezahlt“.
Lokale Notganzsache aus Bad Eilsen mit Stempel „Gebühr bezahlt“.
Handschriftlicher Vermerk über die entrichtete Gebühr zur Zeit der Hochinflation 1923.
Handschriftlicher Vermerk über die entrichtete Gebühr zur Zeit der Hochinflation 1923.

PostWertZeichen im Zeitalter von Cyberspace.

Die Vielfältigkeit von PostWertZeichen nimmt zu. „Phantamarken“, Bar-Code-Aufkleber, postalische Vorausfrankatierung, Privatpostmarken, Frankatur durch Homecomputer – der Innovation bei PostWertZeichen ist keine Grenze gesetzt.

1976 wurde im „Das Lexikon der Philatelie“ noch folgende Auskunft gegeben:
PostWertZeichen sind von einer Postverwaltung herausgegebene Wertzeichen zum Freimachen von Postsendungen und zur postalischen Gebührenverrechnung. Dazu gehören a.) Briefmarken (= aufklebbare Postwertzeichen); b.) Wertstempeleindrucke auf Postkarten, Briefumschläge, Streifbänder usw. (auch Ganzsachen); im wörtlichem Sinn auch Freistempel, geltwerte Gebührenzettel und –stempel. – Postwertzeichen stehen unter Rechtsschutz, ihre Fälschung und Verfälschung sowie das In-Verkehr-bringen und Verwenden gefälschter oder verfälschter Postwertzeichen wird bestraft.“

... die Zeiten ändern sich!
Das „Briefmarkensammeln“ auch!